Ist das Verbrechensopfergesetz menschenrechtskonform?

Kirchenopfer wendet sich an Menschengerichtshof. Entscheidung über Entschädigung seit 10 Jahren anhängig. VwGH verschleppt Verfahren seit fast drei Jahren.

 Der heute 71jährige Klaus O. besuchte in den 60er Jahren die Klosterhauptschule des Benediktinerstiftes Michaelbeuern. Er wurde dort von mehreren Autoritätspersonen sexuell missbraucht: dem Rektor, dem Erzieher und seinem Lehrer. Zusätzlich erlitt er dort auch physische Gewalt. Er leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Persönlichkeitsstörung nach Extrembelastung sowie einer Angststörung. Infolgedessen war er langjährig arbeitslos und hatte einen entsprechenden Verdienstentgang. Dieser wurde anhand von Parallelbiografien zweier gleichaltriger Schulkollegen errechnet und liegt bei EUR 450.000.-

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