Anzeigen gegen Gruber, Svazek, Geisler: Amtsmissbrauch, Umweltschädigung
Die Wolfsverordnungen widersprechen eindeutig sowohl der FFH-Richtlinie als auch der Aarhus Konvention: VGT fordert Haft für die verdächtigen Täter:innen
Österreich ist kein rechtsfreier Raum. Auch die Landesregierungen haben sich an bundes- und europarechtliche Bestimmungen zu halten. In Kärnten, Salzburg und Tirol ist das aber eindeutig nicht der Fall. Die verdächtigen Täter:innen handeln eindeutig wissentlich, sie wurden oft genug auf die Rechtsbrüche hingewiesen. Sie haben klar zu verstehen gegeben,!-->!-->!-->…