Presseerklärung zum Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn
LANDGERICHT HAMBURG SIEHT IN SHELBY LYNNS AUSSAGEN KEINE VERDACHTSÄUSSERUNG, SONDERN EINE BLOSSE MEINUNGSÄUSSERUNG, DIE DAS PERSÖNLICHKEITSRECHT TILL LINDEMANNS NICHT VERLETZE.
Nachdem Shelby Lynn unlängst öffentlich erklärt hatte, dass sie unserem Mandanten Till Lindemann persönlich nichts vorzuwerfen habe, hat jetzt das Landgericht Hamburg zudem mit Beschluss vom 15.08.2023 (Az. 324 O 256/23) entschieden, dass ihre Aussagen keine Verdachtsäußerungen seien, sondern bloße Bewertungen. Zum Hintergrund:
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