Gebrauchshundesport: ÖKV berichtigt Falschdarstellungen in Medien

ÖKV lehnt aggressionssteigernde Hundeausbildung ab und ist internationaler Pionier in tierschutzgerechtem Training. Verbot von Gebrauchshundesport kontraproduktiv.

DER ÖKV LEHNT JEDE FORM DER AGGRESSIONSSTEIGERNDEN AUSBILDUNG AB. SIE WIRD IN DEN AUSBILDUNGSVEREINEN NICHT DURCHGEFÜHRT. ZUDEM SIND BEI DER AUSBILDUNG DIE VORGABEN DES TIERSCHUTZGESETZES EINZUHALTEN. DAS HAT DER ÖKV AUCH IN DER FÉDÉRATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (FCI) DURCHGESETZT. DIE ÜBUNGEN MIT HUND SOLLEN DEMENTSPRECHEND OHNE DRUCK ERFOLGEN, DAS SCHLAGEN MIT STÖCKEN ODER ANDEREN HIEBWAFFEN GEGEN DEN HUND IST VERBOTEN. DARAUF WIRD BEI DER AUS- UND WEITERBILDUNG DER TRAINER GRÖSSTER WERT GELEGT. INKORREKT DURCHGEFÜHRTE ARBEITEN, DIE AUF SCHÄRFE ABZIELEN, SIND VERBOTEN. WERDEN DEM ÖKV METHODEN BEKANNT, DIE DEM GESETZ ODER DEN EIGENEN VORGABEN WIDERSPRECHEN, LEITET ER UNTERSUCHUNGEN EIN UND PRÜFT DIE UMSETZUNG VON SANKTIONSMASSNAHMEN. „NUR WENN DIE TRAININGS GUT UMGESETZT WERDEN, KANN AUCH DAS RESULTAT GUT SEIN, NÄMLICH EIN WESENSSTARKER HUND, VON DEM IM ALLGEMEINEN WENIGER RISIKO AUSGEHT“, SO ÖKV-PRÄSIDENT MICHAEL KREINER. ER BETONT ZUDEM, DASS DER ÖKV AKTUELL EINE EVALUIERUNG DES GEBRAUCHSHUNDESPORTS DURCHFÜHRT. 

ZWECK UND UMSETZUNG DES GEBRAUCHSHUNDESPORTS

Viele Trainingsmethoden, die früher noch unter Schutzdienst zusammengefasst wurden, sind heute für den privaten Bereich verboten. Schutzdienst würde bedeuten, dass der Hund für das Beschützen eines Menschen oder Areals ausgebildet wird, was im Gebrauchshundesport nicht der Fall ist. Daher wird zwischen Schutzdienst, der der Polizei und dem Bundesheer vorbehalten ist, vom Gebrauchshundesport unterschieden. 

Beim Gebrauchshundesport werden die Wesensstärke und der Gehorsam getestet, um festzustellen, ob ein Hund für den Einsatz in Stresssituationen geeignet ist. Dem Hund wird dabei vermittelt, dass er sein angeborenes Verhalten nicht selbständig, sondern nur unter Kontrolle ausleben kann. Durch das Training wird die Gefahr eines selbständigen Auslebens also reduziert. Die Ausbildung beruht zudem auf einer positiven Bestätigung: Erfüllt der Hund die Anforderung, erhält er eine Belohnung. Das Ausüben von Druck oder Methoden, die dem Tierschutz widersprechen, sind verboten. Das heißt, dass das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst strengstens untersagt ist. 

Vielmehr wird der Hund Trieben ausgesetzt, indem er etwa mit Beißwurst oder Jutearm, aber keinesfalls Menschen oder Tieren gereizt wird. Trotz des Reizes muss der Hund Befehlen wie Aus, Sitz oder Laut gehorchen und sofort ab- oder loslassen. Tut er dies, wird er belohnt. Er gilt dann als wesensstark, selbstsicher und gehorsam, was die Grundvoraussetzung für den Einsatz als Gebrauchshund und auch für die Verwendung für die Hundezucht ist. Das Ziel sind also Hunde, die selbst in Stresssituationen ihre Triebe nicht ausleben. Es ist auch wissenschaftlich bewiesen, dass der Gebrauchshundesport die Aggressionsbereitschaft nicht erhöht und der Hund insbesondere in Stress- und Angstsituationen ausgeglichener ist. Ein Verbot wäre daher kontraproduktiv. 

DIE INTERNATIONALE GEBRAUCHSHUNDEPRÜFUNG (IGP) ALS ABSCHLUSS DER AUSBILDUNG testet den Hund im hohen Geschwindigkeits- und Triebbereich und stellt fest, ob sich die Tiere in diesen Bereichen noch leiten lassen. Die IGP als Gehorsamsprüfung ist damit eine wesentliche Auslese für die Zucht von gesellschaftsverträglichen Gebrauchshunden sowie für den Einsatz als Gebrauchshund. 

Bevor ein Hund die Prüfung ablegen kann, muss er eine BEGLEITHUNDEPRÜFUNG mit Verkehrsteil (Verhaltensteil) absolvieren. Bei dieser Prüfung wird vor allem auf die Sozialverträglichkeit des Hundes Wert gelegt. Dabei wird getestet:

* Begegnung mit einer Personengruppe
* Bedrängung in einer Personengruppe
* Begegnung mit Radfahrern, Joggern, Kraftfahrzeugen, Kinderwägen oder Gehhilfen udgl.

Gibt es hier oder auch im Gebrauchshundesport nur bei einer einzelnen Übung Einschränkungen, wird der Hund umgehend disqualifiziert und kann keine weitere Prüfung absolvieren. Einschränkungen sind auch Aggression oder Scheuheit. Es dürfen also nur wesensfeste Hunde weiter trainiert werden.

Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
Mag. Philipp Ita
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