Götze/Schwarz: Treffsichere Entlastung für heimische Betriebe.

Grüne: Energiekostenzuschuss II für heimische Unternehmen auf den Weg gebracht

Der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen. Gefördert wird ein Teil jenes Mehraufwandes, der durch die gestiegenen Energiekosten verursacht wurde. Die Zuschüsse variieren je nach Unternehmensgröße von 3.000 Euro bis zu 150 Millionen Euro. Neben Treibstoffen, Strom, Erdgas sind unter anderem auch Wärme/Kälte, Pellets und Hackschnitze umfasst. Abgewickelt wird der Zuschuss wieder über die Förderbank des Bundes, „aws“.

„Mit dem Pauschalfördermodell helfen wir bereits jetzt den kleinen Betrieben, die rasant gestiegenen Energiepreise zu stemmen. Mit dem EKZ II haben wir als Ergänzung dazu ein Fördermodell auf den Weg gebracht, das größere Unternehmen unterstützt. Es ist nämlich genauso wichtig, dass Kleinst- und Kleinunternehmen niederschwellig und unbürokratisch mit dem Pauschalmodell geholfen wird, wie auch, dass wir bei den Konzernen ganz genau darauf schauen, dass das Geld dort ankommt, wo es wirklich gebraucht wird,“ sagt Elisabeth Götze, Sprecherin für Wirtschaft.

„Wir garantieren mit dem Energiekostenzuschuss II auf mehreren Ebenen, dass wirklich nur diejenigen Unternehmen entlastet werden, die durch die rasant gestiegenen Energiepreise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.“, erläutert Jakob Schwarz, Budgetsprecher der Grünen.

„Ab einer Fördersumme von 250.000 Euro müssen die Unternehmen, die den Zuschuss beantragen, nachweisen, dass sie entweder einen Verlust verzeichnet haben, oder ihr Ergebnis zumindest um 40 Prozent niedriger ist als im Vergleichszeitraum 2021. Damit wird niemand gefördert, der auch in der Krise weiterhin prächtig verdient. Zusätzlich gilt, dass es für Unternehmen, die Förderungen erhalten, auch eine Beschränkung von Boni-Zahlungen gibt. Steuergeld soll nicht dafür verwendet werden, um die eigenen Taschen zu füllen“, sagt Schwarz.

Schwarz weiter: „Zuletzt muss auch sichergestellt werden, dass jene Energiemehrkosten, die schon in den Produktpreisen einkalkuliert wurden, nicht zusätzlich gefördert werden. Wer seine Kosten schon mit seinen Preisen weitergegeben hat bekommt diese natürlich nicht vom Staat rückerstattet. Statt einer Geldschleuder, wie sie im Vorfeld oft gefordert wurde, ist der EKZ II ein Präzisionswerkzeug, dass all jenen Betrieben hilft, die ansonsten in eine Notlage geraten würden.“

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