
25. Wiener Landtag (5)
Bericht über die im ersten Halbjahr des Jahres 2023 abschließend behandelten Petitionen
Laut LAbg. Stefan Berger (FPÖ) erwähnte in seiner Rede einige positive Entwicklungen, etwa dass Petitionen zumindest halbjährlich im Gemeinderat oder Landtag behandelt würden. Dies sei eine langjährige Forderung der Freiheitlichen gewesen. Berger kritisierte, dass Empfehlungen des Petitionsausschusses, etwa an die Stadtregierungsbüros, keinen verbindlichen Charakter hätten. Die Bürger*innen würden Petitionen initiieren, weil sie wollen, dass der Inhalt auch entsprechend Umsetzung findet und – unter dem Titel der direkten Demokratie – auch ein verbindlicher Charakter entsteht. Hier herrsche Nachholbedarf, meinte Berger. Zudem kritisierte er, dass es Bürger*innenbeteiligungsprojekte „alibihalber“ stattfänden: Insbesondere bei der Stadtplanung gebe es immer wieder Beteiligungsprojekte, welche die Erwartungshaltungen von Anrainer*innen und Nachbar*innen zunichtemachen. Diese Vorgehensweise sei nicht zeitgemäß. Als Beispiel nannte er hier das Bürger*innenbeteiligungsprojekt zum Radweg in der Argentinierstraße und zum Stadtentwicklungsprojekt RothNEUsiedl: Hier hätten Wiener*innen nicht mitentscheiden dürfen, ob die Projekte umgesetzt werden, sondern nur, in welcher Form. Berger ging zudem auf das Regierungsübereinkommen der Wiener Stadtregierung ein: Hier seien noch einige Punkte „in der Warteschleife“, etwa die Möglichkeit von Bezirksbefragungen bzw. -abstimmungen. Hier gebe es „völligen Stillstand“, meinte Berger, es müsse jedoch endlich zur Umsetzung kommen. Deshalb brachte er einen Antrag ein, in dem die FPÖ Wien gemäß dem Regierungsabkommen von SPÖ und NEOS die rechtliche Umsetzung von verbindlichen Bezirksabstimmungen fordert.
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