
Stocker & Gerstl: „Wie konnte der schwerwiegende Fehler der WKStA übersehen werden?“
ÖVP-Parlamentsklub wird parlamentarische Anfrage an das Justizministerium einbringen
„Wie am gestrigen ersten Prozesstag rund um die Falschaussage-Vorwürfe gegen Sebastian Kurz bekannt wurde, enthält der Strafantrag der WKStA einen massiven Fehler. Im Strafantrag behaupten die Staatsanwälte, die ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel hätten in ihren Einvernahmen ‚wortgleich‘ ausgesagt. Tatsächlich hat die WKStA im Löger-Protokoll nur die Blümel-Aussage zitiert, im Strafantrag aber als Löger-Aussage bezeichnet. Das wirft die Frage auf: Wie konnte dieser schwerwiegende Fehler der WKStA übersehen werden?“, fragen der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, und der ÖVP-Verfassungssprecher, Wolfgang Gerstl.
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