
Neues Gesetz bringt mehr Kompetenzen für Apotheken
Erste umfassende Novelle seit 1984 – Filialapotheken und Abgabestellen werden erleichtert
Nach knapp 40 Jahren wird das Apothekengesetz grundlegend reformiert. Der Gesetzesentwurf wurde am Freitag in Begutachtung geschickt. Damit erhalten Apotheken künftig mehr Kompetenzen. Sie dürfen Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchführen. Außerdem werden die Öffnungszeiten deutlich flexibilisiert. Die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken wird erleichtert. Das verbessert die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Bereich. “Die österreichweit 1400 Apotheken sind für viele Menschen erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Mit dem neuen Gesetz können wir die hohe Kompetenz der Mitarbeiter:innen noch besser nützen”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. Das Gesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. ***
Die rund 1.400 Apotheken versorgen die Bevölkerung in Österreich mit lebenswichtigen Medikamenten. Mit der Novelle des Apothekengesetzes findet die erste umfassende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen seit 1984 statt. Ziel ist es, den Patient:innen mehr Beratung und Service zu bieten und die hohe Kompetenz der Apotheker:innen zu nützen. Die umfassende Novelle wurde am Freitag in Begutachtung geschickt. Sie soll Anfang 2024 in Kraft treten.
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