
Der Staat als Hacker – Schlaglöcher für die IT-Sicherheit
Staatliches Hacken ist in Österreich verfassungswidrig. Innenminister und Staatsschutz fordern trotzdem Zugriff auf vertrauliche Kommunikation.
Mit Erhöhung der Terrorwarnstufe stellt Innenminister Karner einmal mehr die Überwachung von privaten Chats durch Bundestrojaner in den Raum. Dabei wurde der Einsatz derartiger Spionagesoftware erst 2019 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben.
Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist es, die Gesellschaft vor Bedrohungen zu schützen. Dafür haben sie umfassende forensische Mittel, die sie gezielt und effektiv einsetzen können. Dass Ministerium und Behörden dabei erfolgreich sind, zeigt z.B die effektive Vereitelung eines Anschlags auf die Regenbogenparade diesen Juli.
ALLES IM GRIFF
Auch Staatsschutz-Chef Haijawi-Pirchner betont die Zusammenarbeit zwischen DSN (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst), Polizei und Bundesheer. Er kommt zum Schluss: „Durch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen ist der Schutz und die Freiheit der Bevölkerung Österreichs weiterhin gegeben.“ Konkrete Anschlagspläne gibt es auch laut Innenminister Karner in Österreich nicht. Behörden und Regierung haben die Lage offenbar trotz erhöhter Terrorwarnstufe gut unter Kontrolle.
Dennoch fordern Innenminister und Staatsschutzchef immer wieder weitreichenden Zugriff auf private Kommunikation. Sie scheinen nicht zu sehen, dass die Polizei bereits mit ihren vorhandenen, verfassungskonformen Mitteln z.B. gezielt herausfinden kann, wer mit wem kommuniziert.
Statt ständig Verfassungsbruch zu fordern, scheint es angebracht, dass Innenministerium und Behörden ihre aktuellen Befugnisse ernst nehmen – Möglichkeiten haben sie bereits genug. Wenn Synagogen nicht ordentlich bewacht werden, hilft auch keine digitale Überwachung gegen das Herunterreißen von Israelfahnen. Das letzte Mal als ein Terroranschlag nicht abgewehrt werden konnte (2020), war einer der Hauptgründe, dass die Behörden Warnungen ignoriert hatten. Die angeblich fehlenden Überwachungsmöglichkeiten hätten auch hier nicht geholfen. Vor diesem Hintergrund scheinen Innenminister und DSN umso mehr die Terrorgefahr als Vorwand zu nehmen, der verfassungswidrige Überwachung rechtfertigen soll.
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