Kriegsbilder: Presserat fordert Medien zu Achtsamkeit auf

Derzeit erreichen den Presserat mehrere Beschwerden, in denen die Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial zum Großangriff der Hamas gegen Israel kritisiert wird. Der Senat 1 nimmt dies zum Anlass, eine allgemeine Stellungnahme zur Terror- und Kriegsberichterstattung abzugeben.

Der Senat hält zunächst fest, dass die Berichterstattung über Kriegsgeschehen als im öffentlichen Interesse liegend anzusehen ist. Die Gesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, über das Ausmaß und die Brutalität von Kriegshandlungen und Terroranschlägen informiert zu werden, so auch im Falle der grausamen Ermordungen an israelischen Zivilistinnen und Zivilisten durch die Hamas (vgl. Punkt 10 des Ehrenkodex für die österreichische Presse). Das Grundrecht auf Pressefreiheit erfasst bei Kriegen grundsätzlich auch die Bildberichterstattung.

Allerdings gilt es bei Kriegsbildern immer auch den Persönlichkeitsschutz der betroffenen Opfer zu beachten. Nach der Entscheidungspraxis des Presserats können insbesondere Bildveröffentlichungen von Leichen oder brutaler Gewalt in die Menschenwürde der Abgebildeten eingreifen, die den Kern des Persönlichkeitsschutzes umfasst (siehe Punkt 5.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse). Je brutaler und blutiger die Bilder sind, desto mehr journalistische Zurückhaltung ist geboten, etwa durch eine Verpixelung der heiklen Stellen oder eine Unkenntlichmachung der Kriegsopfer.

Schließlich merkt der Senat auch noch an, dass Terrororganisationen wie die Hamas ganz bewusst auf die Verbreitung ihres Bildmaterials in den Medien setzen; sowohl die Zustimmung in der Bevölkerung als auch der Fanatismus in der eigenen Anhängerschaft können mithilfe einer medialen Präsenz gestärkt werden. Insofern sollten klassische Medien bei dem derzeit kursierenden Bildmaterial darauf achten, sich nicht für propagandistische Zwecke instrumentalisieren zu lassen.

Der Senat appelliert an die Medien, vor der Veröffentlichung von Kriegsbildern sorgsam zwischen dem Informationsinteresse der Leserschaft und den Interessen der Opfer und deren Angehörigen abzuwägen. Zielführend ist es zudem, am Ende eines Artikels auf Hilfseinrichtungen für psychisch belastete Personen hinzuweisen (z.B. die Telefonseelsorge Österreich 142).

_SENAT 1 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS_

_Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und sich mit medienethischen Fragen beschäftigt. Dem Presserat gehören die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs an. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig._

Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: +43 – 1 – 23 699 84 – 11

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