Dienst-Freistellung für Eltern ermöglicht Reha für alle Kinder

Eltern haben für Reha-Begleitung von Kindern ab 1.11.23 Anspruch auf Freistellung von bis zu 4 Wochen

AB 1.11.2023 HABEN ELTERN EINEN ANSPRUCH AUF FREISTELLUNG VON IHRER ARBEIT, UM KINDER ZU EINEM REHA-AUFENTHALT ZU BEGLEITEN. DIE FREISTELLUNG UMFASST BIS ZU 4 WOCHEN UND GILT FÜR KINDER BIS ZUM 14. LEBENSJAHR. AUCH EIN KÜNDIGUNGSSCHUTZ BESTEHT WÄHREND DIESER ZEIT. DAS MACHT ES MÖGLICH, DASS KINDER ZUKÜNFTIG DIESES GESUNDHEITSANGEBOT BESSER NUTZEN KÖNNEN. 

„Von einer Reha können alle Kinder profitieren, die ein körperliches oder seelisches Problem haben. Dafür müssen sie nicht unbedingt sehr schwer krank sein“, weiß Christian Köck, Mediziner und Geschäftsführer der kokon-Kliniken.“ Diese sind auf die Reha von jungen Menschen spezialisiert.
Bis zum 12. Lebensjahr muss eine Bezugsperson das Kind auf Reha begleiten. Bei einem mehrwöchigen Aufenthalt war das bisher für viele Familien schwierig. 

Elena Reghenzani
Leitung Kommunikation

kokon – Reha für junge Menschen
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ereghenzani@hccaustria.at
www.kokon.rehab

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