„Am Schauplatz Gericht“-Reportage über „Schwarzbauten – und wie sie rechtlich saniert werden“

Am 2. November um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Der gemeinsame Nenner der Konflikte in der „Am Schauplatz Gericht“-Reportage „Schwarzbauten – und wie sie rechtlich saniert werden“ von Patrick Hibler und Marianne Waldhäusl am Donnerstag, dem 2. November 2023, um 21.05 Uhr in ORF 2 ist Kritik an Behörden:

Der bekannte Extrembergsteiger und Keynote-Speaker Thomas Bubendorfer ließ in Goldegg in Salzburg für sich und seine Familie ein großes Haus bauen. Vor 14 Jahren errichtete ein deutscher Jurist dann aber knapp unterhalb auch eine imposante Villa – und störte damit die Aussicht von Herrn Bubendorfer massiv. Statt zwei Geschoßen, die dort erlaubt sind, hätte der Nachbar drei errichtet und damit zu hoch gebaut. Weil die Behörden diesen Missstand nicht entschlossen genug angehen würden, hat sich Thomas Bubendorfer an den ORF gewandt. Kann sein Nachbar den Bau juristisch sanieren lassen oder muss er das oberste Geschoß abreißen?

Seit vier Jahren begleitet „Am Schauplatz Gericht“ Verfahren um den seit Kurzem sehr bekannt gewordenen Kleingartenverein Breitenlee in Wien Donaustadt. Mit Abrissbescheid bedrohte Kleingärtner hatten sich damals an die Redaktion gewandt und auf eine rechtliche Sanierung ihrer angeblichen Schwarzbauten gehofft. Jetzt haben sie und einige Politiker von einer Umwidmung und damit verbundenen Wertsteigerung profitiert. Sind jetzt aber alle, die einst korrekt gebaut haben, benachteiligt worden? „Am Schauplatz Gericht“ bringt eine Chronologie für eine in Österreich nicht untypische „nachträgliche Sanierung“ samt straf- und zivilrechtlicher Bewertung der Handlungen aller Betroffenen.

Die junge Frau M. ist an Krebs erkrankt und wurde im LKH Graz jahrelang gut behandelt. Im Vorjahr wurde ihr mitgeteilt, die einzige Maßnahme, einen Infekt im Bereich der Hüfte zu behandeln, sei, ihn mit antibiotischer Abschirmung einfach zu belassen oder das linke Bein zu amputieren. Und zwar oberhalb der Hüfte. In der Charité in Berlin sah man eine andere Möglichkeit das Bein zu retten und operierte sie erfolgreich. Frau M. kann – mit Krücken – wieder gehen. Die Kosten, die sie dafür bezahlen musste: rund 70.000 Euro. Warum verweigert die Gesundheitskasse die Bezahlung?

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