Emmerling (NEOS) / Novak (SPÖ): Erweiterung des Interpellationsrechts fördert Transparenz und politische Kontrolle in Wien.

Die Präzisierung stärkt die politischen Kontrollmöglichkeiten aller Wiener Gemeinderatsmitglieder und Landtagsabgeordneten und fördert somit eine offene Regierungsführung.

Die angestrebte Zielsetzung von mehr Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit, die bereits im rot-pinken Regierungsprogramm verankert war, wird nun durch die Stärkung des Interpellationsrechts (Fragerecht im Gemeinderat oder Landtag) erfolgreich umgesetzt.

Diese Veränderungen bedeuten einen wichtigen Schritt hin zu einer noch transparenteren Verwaltung der Stadt Wien und geben allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Kontrollfunktion effektiver auszuüben, indem sie gezielte Fragen an den Bürgermeister oder an die amtsführenden Stadträt:innen bzw. Landeshauptmann und Landesrät:innen zu ausgegliederten Unternehmen stellen können.

„Nach der Einführung eines Regierungsmonitors, einer Whistleblower-Plattform, der Reform der Untersuchungskommission und des Stadtrechnungshofes sowie der wichtigen einheitlichen Förderrichtlinien setzen wir nun den nächsten Meilenstein in Sachen transparenter Politik in Wien. Die Umsetzung der Stärkung des Interpellationsrechts sorgt für tiefere Einblicke in die Unternehmensführung der Stadt Wien. Diese Änderungen bedeuten eine verbesserte Möglichkeit für alle Beteiligten, ihre Kontrollfunktion auszuüben und die Transparenz in der Stadt Wien zu erhöhen“, freut sich NEOS Wien Klubobfrau Bettina Emmerling.

„Die Stärkung des Interpellationsrechts in Wien ist ein bedeutsamer und notwendiger Schritt für mehr Transparenz und politische Kontrolle. Mit der Erweiterung ermöglichen wir allen Mitgliedern des Gemeinderates und Landtages, gezielte Fragen an die Führung der Verwaltung und Stadt zu stellen. Dies fördert nicht nur die politische Kontrolle, sondern auch die Nachvollziehbarkeit des Handelns. Damit können wir das Vertrauen der Bürger*innen in die politische Führung unserer Stadt stärken. Diese Änderungen sind ein weiterer Meilenstein auf unserem Weg zu einer transparenteren Politik in Wien,“ zeigt sich SPÖ-Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete Barbara Novak überzeugt.

Die Bedeutung des Interpellationsrechts besteht in dem Recht der Mitglieder des Wiener Gemeinderates und Landtages, Fragen an die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und die amtsführenden Stadträtinnen bzw. amtsführenden Stadträte bzw. auf Landesebene an den Landeshauptmann und die zuständigen Landesrät:innen zu richten und sich so über die Führung der Verwaltung in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde bzw. des Landes zu informieren und politische Kontrolle auszuüben. Die geplanten Änderungen haben das Ziel, das Kontrollrecht und die Transparenz staatlichen Handelns zu stärken. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung ist die Präzisierung und einheitliche textliche Gestaltung des Interpellationsrechts, immer unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben.

* Gemeinderatsmitglieder bzw. Landtagsabgeordnete erhalten das Recht, schriftliche Anfragen an den Bürgermeister und die amtsführenden Stadträt:innen in Angelegenheiten des eigenen Gemeindebereichs, sowie an den Landeshauptmann und die zuständigen Landesrät:inen in Angelegenheiten auf Landesebene zu stellen, sowohl behördlicher Verwaltung als auch Verwaltung der Gemeinde bzw. des Landes als Träger von Privatrechten sowie Eigentümerrechte an Gemeindeunternehmen mit mindestens 50 % Beteiligung.
* Das Fragerecht erstreckt sich auf kurze Fragen im Bereich der Gemeinde- bzw. Landesverwaltung, sowohl behördlicher Verwaltung als auch Verwaltung der Gemeinde bzw. des Landes als Träger von Privatrechten und Eigentümerrechten an Gemeindeunternehmen mit mindestens 50 % Beteiligung. Anfragen müssen sich auf den sachlichen Wirkungsbereich des Befragten beschränken und dürfen nur eine konkrete Frage enthalten.
* Der Vorsitzende des Gemeinderats bzw. der Präsident des Landtages muss die Gründe für die Nichtzulassung einer Frage in der Präsidialkonferenz mündlich erläutern und den Gemeinderat bzw. Landtag zu Beginn der Sitzung darüber informieren. Somit ist diese Nichtzulassung im Sitzungsprotokoll festgehalten und jederzeit abrufbar.

NEOS – Klub im Wiener Rathaus
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