
Wien schafft neuen Eltern-Familienzuschlag in der Mindestsicherung
Untersuchung zeigt: Vor allem Kinder sind Leidtragende bei Sozialleistungs-Kürzungen
In Wien wird es eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes geben, die eine Neuerung für Alleinerziehende und Paare mit Kindern bringt: Den neuen Eltern-Familienzuschlag. In der kommenden Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport am 9. November 2023 wird eine dementsprechende Novelle auf den Weg gebracht und soll in der darauffolgenden Landtagssitzung am 23. November 2023 beschlossen werden und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
„Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes und das damit einhergehende VfGH-Erkenntnis sind sozialpolitisch schmerzhaft, da sie das Ziel der Armutsbekämpfung erschweren. Wir dürfen nicht vergessen: Auch wenn diese Krise für viele Haushalte überwunden scheint, wird sie für Menschen in Armut noch lange Zeit weitergehen. Nichtsdestotrotz habe ich umgehend nach dem VfGH-Erkenntnis die Magistratsabteilung 40 damit beauftragt, eine Lösung für die Betroffenen zu finden. Für die allermeisten betroffenen Haushalte ist dies gelungen, gerade bei jenen, die besonders armutsgefährdet sind – Haushalte mit Kindern. Darüber hinaus schafft der neue Eltern-Familienzuschlag eine zusätzliche Leistung für Alleinerziehende. Wir haben damit bewiesen, dass wir zu unserem Wort stehen: In Wien lassen wir niemanden zurück.“, so Sozialstadtrat Peter Hacker.
Mario Dujakovic
Mediensprecher Sozialstadtrat Peter Hacker
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