Neun Verkehrstote in der vergangenen Woche
363 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 19. November 2023
In der vergangenen Woche starben acht Pkw-Lenker und ein Fußgänger bei Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Freitag, 17. November 2023, im Bezirk Baden, Niederösterreich, bei dem ein oben erwähnter Pkw-Lenker getötet wurde. Ein 58-jähriger Pkw-Lenker übersah auf einer Landesstraße L vermutlich einen anhaltenden Pkw, der vor dem 58-Jährigen nach links abbiegen wollte. Durch den Umstand, dass ein Anhalten nicht mehr möglich war, lenkte der 58-Jährige sein Fahrzeug in den Gegenverkehr und kollidierte dabei frontal mit einem entgegenkommenden 47-jährigen Bosnier. Ein weiterer entgegenkommender Pkw konnte ebenso nicht mehr ausweichen und prallte mit der Fahrzeugfront in die linke Seite des bosnischen Pkw-Lenkers. Durch die Wucht des ersten Zusammenstoßes wurde der 58-Jährige so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Die beiden Lenker der entgegenkommenden Fahrzeuge erlitten durch den Unfall Verletzungen unbestimmten Grades. Am Wochenende verunglückten fünf der neun verstorbenen Verkehrsteilnehmer.
Vier Personen kamen in der Vorwoche auf Landesstraßen B, drei auf Landesstraßen L und je eine auf einer Autobahn sowie auf einer Schnellstraße ums Leben. Vier Verkehrstote mussten in Niederösterreich, drei in Oberösterreich und zwei in der Steiermark beklagt werden.
Vermutliche Hauptunfallursachen waren in je zwei Fällen ein gesundheitliches Problem des Lenkers, nichtangepasste Geschwindigkeit und Unachtsamkeit/Ablenkung sowie in jeweils einem Fall ein Fehlverhalten eines Fußgängers und Überholen. Bei einem der neun tödlichen Verkehrsunfälle konnte die Ursache bisher nicht geklärt werden. Drei tödliche Unfälle waren Alleinunfälle, zwei Pkw-Lenker verwendeten keinen Sicherheitsgurt und zwei Verkehrstote waren ausländische Staatsangehörige.
Vom 1. Jänner bis 19. November 2023 gab es im österreichischen Straßennetz 363 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2022 waren es 349 und 2021 327.
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