
Industriestandort Österreich ohne Strompreiskompensation bis 2030 in Gefahr
Österreichs Industrie benötigt eine Verlängerung der Strompreiskompensation bis 2030, um die Benachteiligung der heimischen Standorte nicht noch größer werden zu lassen.
Die Kompensation der indirekten CO2-Kosten wurde den EU-Mitgliedsstaaten seit 2012 von der EU als Schutz vor „Carbon Leakage“ ermöglicht. Damit soll die Abwanderung von Industriestandorten und Emissionen in Drittstaaten ohne CO2-Preis verhindert werden. In Österreich wurde die Strompreiskompensation in Form des Strompreiskostenausgleichsgesetzes (SAG) mehr als zehn Jahre später im Juni 2023 ausschließlich rückwirkend für das Jahr 2022 vom Nationalrat beschlossen. Die Strompreiskompensation darf aber keine einmalige Maßnahme gewesen sein, da das Fehlen einer Regelung zur Strompreiskompensation bis 2030 den heimischen Industriestandort im Unterschied zu anderen EU-Staaten schlechter stellt und eine Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Österreichs in Kauf nimmt. Vor allem im Vergleich mit Deutschland – dem wichtigsten Absatzmarkt der 23 Austropapier-Mitglieder – hat die Wettbewerbsverzerrung neue Dimensionen erreicht.
ÖSTERREICH IN EUROPA NICHT MEHR KONKURRENZFÄHIG
Austropapier
Mag. Alexander Wolschann
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