S8-Gerichtsverhandlung krankheitsbedingt verschoben – Asfinag setzte im Vorfeld auf Verschleppungstaktik

Wie die Umweltorganisation VIRUS und BürgerInitiative Marchfeld mitteilen, wurde die für den 30. November anberaumte Gerichtsverhandlung zur Marchfeld-Schnellstraße S8-West wegen Krankheitsfalles im Richtersenat auf unbestimmte Zeit verschoben. Wolfgang Rehm, Sprecher beider Organisationen: „Diese Verschiebung bedeutet, dass die Asfinag unverhofft noch eine Schonfrist erhält, sie hat in ihren letzten Schriftsätzen bereits zu aberwitzig anmutenden Mitteln gegriffen.“

Bekanntlich stößt das Autobahnprojekt deshalb auf Schwierigkeiten weil es den in Markgrafneusiedl gelegenen Teil des Europaschutzgebietes Sandboden und Praterterrasse beeinträchtigt, in dem der lärmempfindliche Vogel Triel wesentliches Schutzgut bildet. Nun soll mittels eines komplizierten Änderungsantrages der Westabschnitt der S8 noch in drei weitere Abschnitts- bzw. Teilgenehmigungsstücke geteilt  werden, die man aber nicht getrennt errichten und betreiben wolle. „ Abgesehen von der Unzulässigkeit der Dreiteilung ist völlig unklar, was das bringen soll.  Auch die beiden bis an die Grenze des Vogelschutzgebietes heranreichenden Autobahnstücke würden erhebliche Beeinträchtigungen verursachen. Wir sehen das als Sabotageversuch, mit der die gebotene Alternativenprüfung torpediert werden soll, das wird aber so nicht funktionieren“, kritisiert Rehm. Bereits das ganze Jahr über hätten die Projektwerber – wie schon im ersten Verfahrensgang beim BVwG 2019-2021 – Verfahrensverschleppung betrieben. Viermal habe ihnen das Gericht Fristverlängerungen gewährt, weil Unterlagen die Ende März fällig gewesen wären, nicht und nicht fertig wurden und aktenkundig damit das Verfahren aufgehalten worden sei. Die fehlende Entscheidungsrelevanz der schließlich Ende Juli erfolgten Vorlage habe die Asfinag ebenso versucht durch Seitenumfang auszugleichen, wie bei den erst eine Woche vor der geplant gewesenen Verhandlung hingeworfenen seitenstarken Nachreichungen.  

Fest stehe entgegen den Projektwerberwünschen nach wie vor, dass vom Vorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung ausgehe. „Wenn dann mindestens eine zumutbare Alternative zum Einreichprojekt existiert, die das Schutzgut geringer beeinträchtigt als das Einreichprojekt, dann ist der Weg zu einer Ausnahmebewilligung versperrt und das Verfahren mit negativer Entscheidung zu beenden. Das wird statt ab Donnerstag nun in einem neuen Verhandlungstermin zu klären sein“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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