Sitzung des NÖ Landtages

Änderung NÖ Musikschulgesetz, Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz u. a.

St. Pölten (OTS/NLK) – Der Landtag von Niederösterreich trat heute um 13 Uhr unter dem Vorsitz von Präsident Mag. Karl Wilfing zu einer Sitzung zusammen.

Abgeordneter Christian Gepp, MSc (VP) berichtete zu Beginn der Sitzung zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) sprach von einer „wahren Flut an Reaktionen“ zum Gesetzestext, der jetzt diskutiert werde. Zu diesem Thema gebe es viel Emotion. Sie könne es nicht nachvollziehen, warum die VP in dieser Situation dieses Gesetz „durchpeitschen“ wolle. Sie appellierte, sich noch einmal mit den Betroffenen zusammenzusetzen. Sie stellte den Antrag, das gegenständliche Geschäftsstück an den zuständigen Ausschuss zurückzuweisen.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) meinte, diese Reform stelle „eine große Gefahr für die gesamte Musiklandschaft in Niederösterreich“ dar. Sie gefährde die Nachwuchsarbeit, die Blasmusikkapellen, aber auch Aushängeschilder wie die Tonkünstler. Man werde dem Antrag der Neos zustimmen. Er kritisierte u. a. die Pflicht zur Zusammenlegung von Musikschulen oder auch die weiterhin schlechte Bezahlung der Musikschulkräfte. Es werde dadurch schwieriger werden, Lehrkräfte für die Musikschularbeit zu begeistern und Personal zu finden. Dieses Gesetz setze den Sparstift am völlig falschen Platz an, etwa bei der Nachwuchsausbildung für Blasmusikkapellen oder Aushängeschilder wie die Tonkünstler.

Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SP) schloss sich seinen Vorrednern an, auch die Sozialdemokratie werde den Antrag der Abgeordnete Collini unterstützen. Er appellierte, sich dieses Gesetz noch einmal anzusehen, es gebe Verunsicherung vor allem auch bei den Gemeinden. Er verwies auf die Petition und die dort gestellten Forderungen, die in wenigen Stunden 2000 Unterschriften gefunden habe. Man brauche die Musikschulen, vor allem auch die kleineren Musikschulen, und die regionale Förderung von Talenten. Er appellierte, eine Arbeitsgruppe zu bilden um eine Verbesserung des Gesetzes zu erreichen.

Abgeordneter Michael Sommer (FP) sagte, das Musikschulgesetz steigere die Unterrichtsqualität in den Musikschulen. Die Musikschulen leisteten „großartige Arbeit“, betonte er. Er sagte abschließend, man werde der Novelle insgesamt zustimmen und hoffe, dass die geplante Vereinheitlichung der musikalischen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt werde.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) bezeichnete das Musikschulwesen in Niederösterreich als Erfolgsgeschichte, die mit der Neugründung des Musikschulmanagements im Jahr 2000 begonnen habe. Inzwischen werden 60.000 Schülerinnen und Schüler von bestens geschulten Lehrkräften unterrichtet. Niederösterreich habe eines der besten und dichtesten Netze im Musikschulwesen österreichweit. Die aktuelle Änderung des Musikschulgesetztes nannte Kasser die Fortsetzung des Erfolges aus dem Jahr 2000. Die Anpassungen seien notwendig, man erziele damit mehr Synergien, berufliche Sicherheit für Lehrkräfte sowie eine Verwaltungsvereinfachung. Er unterstrich das transparentere Fördermodell genauso wie Verbesserungen für die Lehrkräfte durch die Integration ins Gemeindebedienstetenrecht. Ziel sei, so der Abgeordnete, größere Musikschulverbände zu schaffen, was einerseits die Effizienz steigere, andererseits eine Chance für kleinere Gemeinden darstelle, die derzeit noch keine Musikschule haben. Das Land Niederösterreich bekenne sich zudem weiterhin zur Drittelfinanzierung. Die Zeit zum Zusammenschluss zu großen Verbänden sei gegeben, da das Gesetz erst 2026/27 in Kraft trete.

Der Antrag auf Zurückverweisung an den Ausschuss von Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) wurde von VP und FP abgelehnt (Zustimmung SP, Grüne, Neos).

Der Hauptantrag wurde mit den Stimmen von VP und FP angenommen. (Ablehnung SP, Grüne, Neos)

Folgende beide Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:

* Antrag betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) geändert werden (Gemeinde-Gehaltsnovelle 2024) (Berichterstatter: Abgeordneter Christoph Kainz – VP).

* Antrag betreffend Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz 2023 (Berichterstatter: Abgeordneter Otto Auer – VP).

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) startete in die Debatte und führte aus, die Einkommen im öffentlichen Dienst zählten zu den höchsten im Land, Pensionsantritte zum regulären Antrittsalter seien Einzelbeispiele genauso wie Kündigungen. Noch seltener sei eine Anmeldung im Frühwarnsystem des AMS, es gebe Privilegien wie die sechste Urlaubswoche für alle über 42, unabhängig davon, wie lange diese schon im öffentlichen Dienst seien, Kinderzulagen und Studienbeihilfen. Mit dem neuen Dienstrechtsreformgesetz bekämen öffentlich Bedienstete nicht weniger Privilegien, sondern mehr. Der Abgeordnete konstatierte, diese Privilegien könne man Angestellten in der Privatwirtschaft nicht erklären, deshalb seien die NEOS vehement gegen solche Privilegien, gerade im Bereich der Verwaltung, und man werde beiden Anträgen nicht zustimmen. Abschließend unterstrich Hofer-Gruber, man betreibe kein „Beamten-Bashing“, sondern sprechen für Menschen wie jene in der Privatwirtschaft, die sich berechtigte Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen.

Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SP) sagte, in den Gemeinden kämpfe man seit Jahren um qualitativ gutes Personal. Ein modernes und zeitgemäßes Gemeindebedienstetengesetz sei dringend notwendig, genauso wie ein Besoldungsrecht zu schaffen, das auch marktkonform sei. Fakt sei, mit den derzeitigen Einstiegsgehältern locke man kein qualitatives Personal, weil in der Privatwirtschaft besser bezahlt werde. Das neue Dienst- und Besoldungsrecht gebe die Möglichkeit, so Kocevar, einen attraktiven Start in den Gemeindeämtern zu schaffen, zudem mehr Flexibilität durch höhere Zulagen, man habe ein Optionsrecht auf drei Jahre, aber habe auch Risiko gegenseitigen Abwerbens zwischen den Gemeinden. Herausforderung sei außerdem, die schon länger im Gemeindedienst stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht schlechter zu stellen. Weitere Vorteile sah er u. a. in flexibleren Gleitzeitregelungen und Tele- und Homeofficemöglichkeiten, aber auch in einer größeren Handhabe bezüglich Disziplinarmaßnahmen, die derzeit größtenteils fehlten. Man werde dem Gesetz zustimmen, so der Abgeordnete abschließend.

Klubobfrau Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) meldete sich zu Wort und sprach zum Statement des Abgeordneten Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos). Er habe reines Bashing des öffentlichen Bereiches betrieben. Sie räumte ein, das Image des öffentlichen Dienstes sei leider nicht mit der Zeit gegangen, aber wer heute auf Verwaltungseinheiten hinschaue, wer in Gemeindestuben schaue, der wisse, dass dort fachliches Top-Personal arbeite, das „am Limit“ sei. Gemeinden werden „mitunter wie ein Christbaum abgeräumt“, so Krismer-Huber, weil Mitarbeitende von der Privatwirtschaft aufgrund des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels abgeworben werden. Klar müsse sein, wer den Staat verwalten wolle, der brauche die besten Köpfe. Sie sagte, wer in die Bezirkshauptmannschaften, in die Verwaltungseinheiten und in die Gemeindestuben hineinschaue, der wisse, dass dort ein fachlich sehr gutes Personal arbeite. Die Angebote in der Wirtschaft seien aufgrund des Facharbeitermangels attraktiver als im öffentlichen Dienst. Wer diesen Staat verwalten wolle, der brauche „die besten Köpfe“. Mit dieser Gesetzesvorlage könne man das erreichen.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) meinte, es brauche eine marktgerechte Entlohnung und durch diese Dienstrechtsreform werde ein höheres Gehalt beim Start in den Gemeindedienst geschaffen. Die neuen Gehaltskurven seien dadurch attraktiver, weil auch Berufserfahrungen aus der Privatwirtschaft angerechnet werden könnten. Das bedeute eine attraktivere Entlohnung und es würden sich wieder mehr Jugendliche für den Gemeindedienst bewerben. Die Gemeindebediensteten würden für das Wohl der Gemeindebevölkerung sorgen. Dienstnehmer dürften durch ihren Covid-Impfstatus nicht mehr benachteiligt werden.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) stellte die Frage, warum es im öffentlichen Dienst höhere Abschlüsse als bei den Metallern gebe.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) sagte, es gebe „immer ein Auf und Ab“, wenn es darum gehe, Personal für die Gemeinden zu finden. Gehe es der Wirtschaft gut, dann seien viele Bediensteten in die Privatwirtschaft gewechselt. Sei die Wirtschaft nicht so gut unterwegs gewesen, dann werde das Thema „Sicherheit“ wichtiger und man war wieder bereit, im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Um diese Ungleichheit aufzuheben und Chancengleichheit herzustellen, sei diese Dienstrechtsreform umgesetzt worden. Er wünschte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst alles Gute beim Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern.

Der Antrag zur Gemeindebeamtengehaltsordnung wurde mit den Stimmen von VP, FP, SP und GRÜNE angenommen. Die Neos stimmten dagegen.

Die Vorlage zum Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz wurden mit den Stimmen von SP, VP und FP gegen die Stimmen von Grüne und Neos mit Mehrheit angenommen.

(Forts.)

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