BMKÖS/Mayer: Neues Denkmalschutzgesetz vom Ministerrat beschlossen

Zahlreiche Präzisierungen und Klarstellungen nach Begutachtung; Inkrafttreten mit 1. September

Der Ministerrat hat heute die Regierungsvorlage zur Reform des Denkmalschutzgesetzes beschlossen. In der heutigen Sitzung des Nationalrats wird die Regierungsvorlage dem Kulturausschuss zugewiesen, dessen nächste Sitzung am 12. März stattfindet. Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf von November wurden zahlreiche Präzisierungen und Klarstellungen auf Basis der 118 Stellungnahmen eingearbeitet. Nach den Plenar-Debatten im Nationalrat und im Bundesrat sowie den entsprechenden Beschlussfassungen soll das neue Denkmalschutzgesetz mit 1. September 2024 in Kraft treten.
_„Der Denkmalschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewahrung unserer bebauten Umwelt und damit auch zum Klimaschutz“, _so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Mit der umfassenden Novelle des Denkmalschutzgesetzes bringen wir diese wichtige Materie 100 Jahre nach ihrer Erstfassung auf den Stand der Zeit und setzen neue Maßstäbe, etwa bei der Erhaltungspflicht, bei Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden im Sinne der Nachhaltigkeit oder in Bezug auf den Schutz des UNESCO-Welterbes.“

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
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