Volksbegehren März 2024 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich

Vom 11. bis 18. März 2024 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt: 

* Frieden durch Neutralität
* Nein zu Atomkraft-Greenwashing
* Parteienförderungen abschaffen
* CO2-Steuer abschaffen
* Energieabgaben streichen – Volksbegehren
* Glyphosat verbieten!
* Essen nicht wegwerfen!
* Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
* Tägliche Turnstunde
* Kein NATO-Beitritt
* Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
* Kein Elektroauto-Zwang
* Neutralität Österreichs stärken
* BIST DU GESCHEIT

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren

* in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
* online mittels ID Austria unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

zu unterschreiben.

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

ÖFFNUNGSZEITEN DER WIENER EINTRAGUNGSLOKALE

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet: 

* Montag, 11. März 2024, 8 bis 18 Uhr
* Dienstag, 12. März 2024, 8 bis 18 Uhr
* Mittwoch, 13. März 2024, 8 bis 18 Uhr
* Donnerstag, 14. März 2024, 8 bis 20 Uhr
* Freitag, 15. März 2024, 8 bis 18 Uhr

* Montag, 18. März 2024, 8 bis 19 Uhr 

Michaela Zlamal
Mediensprecherin StR Jürgen Czernohorszky
+43 1 4000 81446
michaela.zlamal@wien.gv.at

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