Totalversagen der Behörden im Fall tödliche Hundeattacke Naarn

Nach dem Versagen von Staatsanwaltschaft, jetzt auch noch fehlerhafter Bescheid der Gemeinde!

Wie heute bekannt wurde, hat das Landesverwaltungsgericht den Bescheid der Gemeinde Naarn gegen Kerstin N. teils aufgehoben, nachdem ihr nach der tödlichen Hundebeißattacke offenbar nur die Haltung von vier ihrer Hunde und generell Hunden deren Rasse untersagt worden war. “Die schriftliche Entscheidung liegt noch nicht vor, aber das kann nur bedeuten, dass die Gemeinde einen unzureichenden und zudem fehlerhaften Bescheid ausgestellt hat”, ärgert sich Pfotenhilfe-Experte Jürgen Stadler. “Laut § 8 OÖ Hundehaltegesetz hätte die Gemeinde nämlich die Hundehaltung auf einer ganzen Liegenschaft generell verbieten können, wenn andere Personen gefährdet sind.”

Verein PFOTENHILFE
Jürgen Stadler
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