EQS-HV: Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung

EQS-News: Österreichische Post AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur
Hauptversammlung
Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung

18.04.2024 / 14:50 CET/CEST
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Österreichische Post Aktiengesellschaft

Wien, FN 180219 d

ISIN AT0000APOST4

Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. April 2024

über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm

§ 119 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

 

In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 18.04.2024 zum 11. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

 a. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der
Gesellschaft während einer Geltungsdauer vom 01. November 2024 bis 31.
Oktober 2026 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar
auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär,
insbesondere der Österreichische Beteiligungs AG, zu einem niedrigsten
Gegenwert von EUR 10,– (Euro zehn) je Aktie und einem höchsten
Gegenwert von EUR 60,– (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3
UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden,
wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder
Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms
und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und
Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist
(wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4
EStG), übertragen werden sollen.
 
 b. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt
werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
 
 c. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die
Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art
der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien
Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen
Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder
eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren
primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder
mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer
Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen
werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB)
oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
 
 d. Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8
letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen.

 

Wien, im April 2024            Der Vorstand
 

Kontakt:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
investor@post.at

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18.04.2024 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Österreichische Post AG
Rochusplatz 1
1030 Wien
Österreich
Telefon: +43 577 67 – 30400
E-Mail: investor@post.at
Internet: www.post.at
ISIN: AT0000APOST4
WKN: A0JML5
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1880647  18.04.2024 CET/CEST

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