EQS-HV: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV 2024

EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV
2024

23.04.2024 / 11:27 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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VIENNA INSURANCE GROUP AG

Wiener Versicherung Gruppe

FN 75687 f ISIN: AT0000908504

Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

EINBERUFUNG

der

am Freitag, dem 24. Mai 2024, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
als Präsenzversammlung stattfindenden
33. ordentlichen Hauptversammlung
 

T A G E S O R D N U N G

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt dem Lagebericht,
des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2023, des
Nachhaltigkeitsberichts 2023 (konsolidierter nichtfinanzieller
Bericht), des Konzernabschlusses 2023 samt dem Konzernlagebericht, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats
(§ 96 Aktiengesetz).
 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
 
 3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023.
 
 4. Beschlussfassung    über    die    Entlastung    der    Mitglieder  
 des    Vorstands    für    das Geschäftsjahr 2023.
 
 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023.
 
 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers des konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025.
 
 7. Wahl des Prüfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das
Geschäftsjahr 2024.
 
 8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
 
 9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen
spätestens ab 3. Mai 2024 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der
Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe (die “Gesellschaft”), Schottenring 30, 1010
Wien, auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023,
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023,
• konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023,
• Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 (konsolidierter
nichtfinanzieller Bericht),
• Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023 zum
Tagesordnungspunkt 2,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9,
• Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 6, 7, 8 und 9,
• Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2
Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 8, sowie
• Vergütungsbericht 2023 und Vergütungspolitik.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
Aktiengesetz sowie Informationen über die Rechte der Aktionär:innen nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz, sind spätestens ab 3. Mai 2024
auch auf der Internetseite der Gesellschaft [1]group.vig unter Investor
Relations/Hauptversammlung via direktem Link [2]group.vig/hauptversammlung
zugänglich.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTIENGESETZ

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Mai 2024 der Gesellschaft in
Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010
Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Zum Nachweis der Aktionär:inneneigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen
stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 14. Mai 2024 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (0)1 89 00 500-50 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas,
Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionär:innenrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz
bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.

Aktionär:innen ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Das Auskunftsrecht gilt nur für Aktionär:innen, die in der
Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind.

Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist berechtigt, in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 16. Mai
2024 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionär:innen, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht wurde. Dazu
muss der Antrag bis spätestens 14. Mai 2024, sohin zwei Werktage vor dem
16. Mai 2024, bei der Gesellschaft einlangen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird
auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.

§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus drei bis zwölf Mitgliedern
besteht. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier Sitze von Frauen und
mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein. Der Aufsichtsrat der VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe besteht derzeit aus zwölf
Mitgliedern, davon fünf Frauen und sieben Männer, sodass der Mindestanteil
nach § 86 Absatz 7 Aktiengesetz erfüllt ist. Mit Ablauf der
Hauptversammlung läuft tourlich die Funktionsperiode von elf Mitgliedern
aus. Der Aufsichtsrat soll weiter aus zwölf von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern bestehen. Daher sind elf Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen, um die bisherige Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern wieder
zu erreichen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 3. Mai 2024 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter [3]group.vig/hauptversammlung
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
GEMÄSS § 111 AKTIENGESETZ

Depotverwahrte Inhaberaktien

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionär:innenrechte ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag
Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2024, 24:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

• per Post oder per Boten:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
• per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
• per E-Mail: [4]anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang, – TIF, PDF, etc.)
• per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text
angeben

Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des
Aktionärs oder der Aktionärin,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 14. Mai 2024, 24:00
Uhr (MESZ), beziehen.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die Gesellschaft
auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
(Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem und ungarischem Recht zur
Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AKTIENGESETZ

Jeder Aktionär oder jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter oder eine
Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des Aktionärs oder der
Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär oder die Aktionärin hat, den oder die er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär oder die Aktionärin
seinem oder ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Vollmacht erteilt, so
genügt es, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:

• per Post: 
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
• per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
• per E-Mail:  [5]anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang – TIF, PDF, etc.)
• per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text
angeben
• persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter [6]group.vig/hauptversammlung abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
23. Mai 2024, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Als zusätzlicher Service steht den Aktionär:innen Herr Dr. Michael Knap als
Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder
Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer
+43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per
E-Mail [7]knap.vig@hauptversammlung.at sowie seine Bevollmächtigung zur
Stimmrechtsausübung über das Formular auf unserer Website.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Absatz
2 Ziffer 1 Börsegesetz)

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum
vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen
können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
mit. Wenn Sie als Vertreter oder Vertreterin einer juristischen Person
erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre
Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter oder
Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte
die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die
Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie
eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.

Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer:innen sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr
(MESZ).

ÜBERTRAGUNG IM INTERNET

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen.
Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
[8]group.vig/hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Eine vollständige
Übertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG FÜR AKTIONÄR:INNEN

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
(insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der
jeweiligen Aktionärin oder des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die
Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113, 114,
117 und 120 Aktiengesetz, zwingend erforderlich. Die personenbezogenen
Daten von Aktionär:innen werden im Zuge der Hauptversammlung zu folgenden
Zwecken verarbeitet: Organisation der Hauptversammlung, Teilnahme von
Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung, für die
Ausübung von Aktionär:innenrechten im Rahmen der Hauptversammlung,
Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines
Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines
Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls,
Erfüllung von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-,
Auskunfts- und Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit Artikel 6 Absatz 1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar,
Rechtsberater:innen und IT-Dienstleister:in. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig,
hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionär:innendaten (insbesondere
das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum
Firmenbuch einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).

Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten

Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die Gesellschaft oder
umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient
die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet sich
insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene
Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft
über die Daten selbst, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der
Daten, die Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer
Person von uns verarbeiteten Daten verlangen.

Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder
unvollständig sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer
Daten verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter
Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige,
unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar,
ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig
sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung
der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage
verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte Einwilligung jederzeit und
ohne Grund widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen
Daten, die auf Grundlage einer Einwilligungserklärung erhoben und verwendet
werden, zu verhindern. Der Widerruf Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss
auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor Ihrem Widerruf aufgrund
Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle eines Widerrufs haben Sie auch das
Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen.

Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person
verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format.
Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten
an einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger
oder diese Empfängerin uns dies aus technischer Sicht ermöglicht und der
Datenübertragung weder ein unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder
sonstige Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von
unserer Seite oder von dritten Personen entgegenstehen.

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
Widerspruchsrecht zu.

Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen
Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen
Daten nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung
Ihres Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie,
beizufügen.

Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen

VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Datenschutz-Team
Schottenring 30
1010 Wien Österreich
[9]datenschutz@vig.com

Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen
Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, ([10]dsb@dsb.gv.at)
offen.

Wien, im April 2024 
Der Vorstand

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23.04.2024 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43(0)50 390-22000
Fax: +43(0)50 390 99-22000
E-Mail: info@vig.com
Internet: www.group.vig
ISIN: AT0000908504
WKN: A0ET17
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1886507  23.04.2024 CET/CEST

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3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=1886507&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. anmeldung.vig@hauptversammlung.at
5. anmeldung.vig@hauptversammlung.at
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7. knap.vig@hauptversammlung.at
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=1886507&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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