EQS-HV: Lenzing AG: Ermächtigungsbeschlüsse zu Erwerb und Wiederveräußerung eigener Aktien

EQS-News: Lenzing AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
Lenzing AG: Ermächtigungsbeschlüsse zu Erwerb und Wiederveräußerung
eigener Aktien

24.04.2024 / 09:30 CET/CEST
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Lenzing Aktiengesellschaft

FN 96499 k

ISIN 0000644505

  

Veröffentlichung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 18. April 2024

über die Ermächtigung zum Erwerb und Wiederveräußerung eigener Aktien

gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 und Abs 1a und 1b AktG iVm

§ 119 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

 

In der ordentlichen Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft,
wurden am 18. April 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 sowie Absatz 1a und
1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezüglichen
Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. April 2022 – ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben,
wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem
gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage
vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn
des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen
hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen
Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch
mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals
ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck der
Durchführung eines Programms für eine Mitarbeiterbeteiligung
einschließlich von Mitgliedern des Vorstandes und leitenden Angestellten
der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen
(§ 189a Ziffer 8 UGB) oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland. Der Erwerb kann unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit
eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

2. Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

3. Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der
Beschlussfassung an ermächtigt, gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz – unter
gleichzeitiger Aufhebung des diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlusses
vom 26. April 2022 – für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als
über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen
allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre
zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.

Lenzing, im April 2024

Der Vorstand

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24.04.2024 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lenzing AG
4860 Lenzing
Österreich
Telefon: +43 7672-701-0
Fax: +43 7672-96301
E-Mail: office@lenzing.com
Internet: www.lenzing.com
ISIN: AT0000644505
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1888115  24.04.2024 CET/CEST

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