Der neue Handwerkerbonus: AK-Präsident Stangl fordert kundenfreundliche Abwicklung

FÜR DIE JAHRE 2024 UND 2025 LEGT DIE BUNDESREGIERUNG DEN HANDWERKERBONUS NEU AUF. BEREITS JETZT WENDEN SICH ERSTE KONSUMENT:INNEN MIT FRAGEN ZUM BONUS AN DEN KONSUMENTENSCHUTZ DER ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH. „ICH HOFFE, DASS DIE FÖRDERUNG DIESMAL PROFESSIONELLER UND KUNDENFREUNDLICHER ABGEWICKELT WIRD, ALS WIR DAS BEIM KLIMABONUS ODER DEM ENERGIEKOSTENZUSCHUSS ERLEBT HABEN. GROSSE ANKÜNDIGUNGEN ALLEIN REICHEN NICHT. WAS ZÄHLT SIND SERVICE UND ERREICHBARKEIT“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL. FALLS ES ZU PROBLEMEN KOMMT, FINDEN BETROFFENE AUF DEN SEITEN DER AK OBERÖSTERREICH MÖGLICHE BESCHWERDESTELLEN. 

Im Rahmen des neuen Handwerkerbonus können Konsument:innen finanzielle Unterstützung für Arbeitsleistungen von befugten Handwerksfachbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland nutzen. Dabei werden 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung gefördert, maximal jedoch 2.000 Euro für das Jahr 2024 (bei Kosten bis zu 10.000 Euro) oder 1.500 Euro für das Jahr 2025 (bei Kosten bis zu 7.500 Euro). Die förderbaren Arbeitskosten müssen mindestens 250 Euro betragen, woraus sich eine Mindestförderung von 50 Euro ergibt. Mit dem Handwerkerbonus werden zum Beispiel Tätigkeiten wie Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen, jedoch nicht Material- und Fahrtkosten gefördert. 

Der Antrag kann ab 15. Juli 2024 online (rückwirkend für Arbeiten ab 1. März 2024) gestellt werden. Die Website für die Antragstellung soll in den nächsten Wochen online gehen. Die Identifikation soll entweder über die ID-Austria erfolgen oder mittels Kopie eines Lichtbildausweises. Für Personen, die keinen Online-Zugang haben, sollen auch andere Personen (z.B. Verwandte), Einrichtungen (z.B. Gemeinden) oder die Handwerksbetriebe direkt die Anträge stellen können. 

Treten Probleme bei der Antragstellung oder bei der Auszahlung auf, so können sich Konsument:innen an die Buchhaltungsagentur des Bundes, das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft oder die Volksanwaltschaft wenden. Die Kontaktadressen und eine Sammlung oft gestellter Fragen finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Gregor Kraftschik
0506906-2480
kraftschik.g@akooe.at

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