
Getötete Joggerin: Tierschützer fassungslos über Geldstrafe statt Haft
Milderungsgrund, nur weil Versicherung ihre Pflicht erfüllt hat? / Pfotenhilfe will nun aufgrund verstörender Akteninhalte Tierhaltungsverbot beantragen
Die Berichte über die Umwandlung der fünf Monate Haft für Kerstin N., deren Hunde am 2.10.2023 eine Joggerin getötet haben, in eine lächerliche Geldstrafe von 1.800,- Euro, machen Jürgen Stadler vom Verein Pfotenhilfe fassungslos. Dieser hatte zwei Tage nach dem Vorfall Screenshots mit Beweisen veröffentlicht, dass die Verurteilte versucht hat, ihre Hunde zu lebenden Waffen zu machen. „Aus unserer Sicht ist das ein beispielloser Justizskandal und ein Affront gegen Angehörige, Nachbarn, Tierfreunde und alle Menschen, die noch einen Funken Vertrauen in den Rechtsstaat hatten! Dass die Justiz jetzt von Milderungsgründen spricht, die zur Umwandlung der ohnehin schon geringen Haftstrafe in eine lächerliche Geldstrafe geführt hätten, nur weil die Hundehaftpflichtversicherung den Hinterbliebenen vertragskonform Schmerzensgeld gezahlt hat, verursacht bei den Menschen nur noch Kopfschütteln“, so Stadler.
Verein PFOTENHILFE
Jürgen Stadler
+43|664|848 55 50
juergen.stadler@pfotenhilfe.at
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