PV-Anbieter HALLOSONNE sorgt mit Einblick in Österreichs PV-Förderdschungel für Klarheit bei Endkund:innen

Die österreichische Regierung hat in den letzten Jahren verschiedene Förderprogramme und Anreize eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen. Doch für viele Interessentinnen und Interessenten kann es schwierig sein, sich in dem komplexen Geflecht von Förderungen, Richtlinien und Antragsprozessen von Bund, Ländern und Gemeinden zurechtzufinden. HALLOSONNE setzt hier an und bietet eine umfassende Übersicht über die verfügbaren Förderungen. 

Marco Vitula, Geschäftsführer, betont die Bedeutung von Klarheit in diesem Bereich: “Förderungen spielen eine wesentliche Rolle für die langfristige Umwelt- und Energieunabhängigkeit unseres Landes. Wir bei HALLOSONNE möchten sicherstellen, dass unsere Kundinnen und Kunden und alle Interessentinnen und Interessenten Zugang zu den Vorteilen der Solarenergie haben und sie dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, indem wir klare Informationen über verfügbare Fördermöglichkeiten bereitstellen.” 

Die Förderlandschaft in Österreich gliedert sich in drei Gruppen: Bundesförderungen, Landesförderungen und Förderungen der Gemeinden.

FÖRDERUNGEN AUF BUNDESEBENE

Die wohl relevanteste Bundesförderung ist die Umsatzsteuerbefreiung, auch Nullsteuersatz genannt, für erneuerbare Energien, die bis zum 31.12.2025 gilt. Dies bedeutet, dass bei dem Kauf einer Photovoltaik-Anlage (PV)- mit oder ohne Speicher – PV-Anbieter und -Installationsbetriebe keine Umsatzsteuer verrechnen. Um diese Befreiung zu erhalten, müssen PV-Module installiert werden und die maximale Anlagengröße darf 35 Kilowatt Peak (kWp) nicht überschreiten. 

“Damit der Nullsteuersatz auch für den inkludierten Speicher zum Tragen kommt, darf das Größenverhältnis zwischen PV-Anlage und Stromspeicher zum einen nicht größer sein als 1:2, zum anderen ist zu beachten, dass ein Speicher gleichzeitig mit der PV-Anlage angeschafft werden muss“, erklärt Evelyn Seidl, Grid Affairs Specialist bei HALLOSONNE.

Sollte ein Stromspeicher (4 kWh bis 50 kWh) nicht gleichzeitig, sondern erst nachträglich angeschafft werden, kommt die Förderung des Klima- und Energiefonds für Erweiterungen bzw. neu installierte Stromspeicheranlagen in Frage. Der Fördercall 2024 (insgesamt gibt es drei) des Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) kann für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher beantragt werden, wenn die Umsatzsteuerbefreiung für ein Projekt nicht zur Anwendung kommt – beispielsweise bei Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden. Hier ist es zunächst wichtig, das Förderprojekt im EAG-Portal zu erstellen und ein Ticket für den Fördercall zu ziehen. Die Antragseinreichung muss bis zum Ende eines der drei Fördercalls, für den ein Ticket gezogen wurden, geschehen. 

FÖRDERUNGEN AUF LÄNDEREBENE 

In den Bundesländern gibt es zusätzlich zu den österreichweiten Bundesförderungen auch eigene Landesförderungen. Diese sind in manchen Bundesländern mit der Umsatzsteuer kombinierbar, können also zusätzlich zur Anwendung kommen. In anderen Bundesländern wiederum schließen Umsatzsteuerbefreiung und Landesförderungen einander aus. Einen genauen Überblick gibt untenstehende Grafik.

BUNDESLÄNDER MIT KOMBINIERBAREN LANDEFÖRDERUNGEN

_Wien:_ In Wien unterstützt die Landesförderung für Photovoltaik-Anlagen Dach-Anlagen mit mindestens 800 Volllaststunden im Jahr. Diese Förderung bietet einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten. Die Förderung beläuft sich auf € 250 pro kWp für eine neue PV-Anlage und € 150 pro kWp für eine Erweiterung. Dabei werden die Erlöse der ersten fünf Jahre, berechnet mit 3,5 Cent pro kWh, abgezogen. Wichtige Ausnahme für diese Förderung sind sogenannte Balkonkraftwerke, diese sind nämlich von der Förderung ausgeschlossen.

Nicholas Ströbitzer
Head of Marketing
nicholas.stroebitzer@hallosonne.com

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