Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert: Neue EU-Standards sind Chance, auch Lücken im Diskriminierungsschutz für LGBTQIA+ zu schließen

Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sollte künftig auch sexuelle Orientierung umfassen

Seit Jahren besteht für LGBTQIA+ Personen eine gravierende Schutzlücke im Gleichbehandlungsgesetz. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen fehlt nach wie vor der Schutz bei Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Umsetzung der neuen EU-Standards für Gleichbehandlungsstellen bietet eine Chance, auch in diesem Bereich aufzuholen.

Sandra Konstatzky
Gleichbehandlungsanwaltschaft
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