36 Millionen Euro für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt
Neue Förderrichtlinie verfolgt das Ziel „Inklusive Arbeit“
Menschen mit Behinderungen sollen regulären Lohn verdienen, statt Taschengeld in Werkstätten zu erhalten. Das ist das Ziel der neuen Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“, die das Sozialministerium heute veröffentlicht hat. Das Ministerium stellt bis zum Jahr 2026 insgesamt 36 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. „Auch Menschen mit!-->!-->!-->…