Wöginger/Hanger: Freiwilligenpauschale auch für anerkannte Religionsgemeinschaften
Wertschätzung und Rechtssicherheit damit auch für diesen wichtigen Bereich sichergestellt
Ehrenamt muss immer Ehrenamt bleiben, gleichzeitig sollen Freiwilligen/Ehrenamtlichen entstandene Aufwände pauschal abgegolten werden können. Um in diesem Bereich für Rechtssicherheit zu sorgen, gibt es seit dem Jahr 2024 eine steuerfreie „kleine“ und „große“ Freiwilligenpauschale (Aufwandsentschädigung). Die „kleine“ Freiwilligenpauschale (80 Euro pro Monat bzw. 1.000 Euro pro Jahr) kann jeder gemeinnützige Verein an!-->!-->!-->…