
Stocker: „Kickl darf nicht schweigen, sondern muss Volksabstimmung über Todesstrafe ausschließen“
Die Todesstrafe verstößt gegen Völkerrecht, FPÖ-Chef Herbert Kickl hält eine Volksabstimmung darüber dennoch für zulässig
„Herbert Kickl darf nicht schweigen, sondern muss eine Volksabstimmung über die Todesstrafe ausschließen. Die Radikalisierung von Herbert Kickl setzt sich unermüdlich fort: Nach der Zerstörung des Nachrichtendienstes BVT, der fehlenden Distanzierung von Identitären, der Ablehnung der Messenger-Überwachung bei Terroristen und dem ‚Inzucht‘-Sager über die Gäste der Salzburger Festspiele, sagt Kickl jetzt auch eine Volksabstimmung über die Todesstrafe an. Für uns ist klar: Direkte Demokratie ist ein diskutierbares Instrument, damit Menschen bei wichtigen Entscheidungen direkt mitbestimmen können. Für die Volkspartei steht jedoch fest, dass das Völkerrecht unverhandelbar ist. Auch in der Schweiz sind Volksabstimmungen, die dem Völkerrecht oder Menschenrechten zuwiderlaufen, nicht zulässig. In Österreich soll es keinen Rechtsweg geben, mit dem die Todesstrafe eingeführt werden kann. Dass Herbert Kickl so weit geht, Völkerrecht in Abrede zu stellen, ist eine gefährliche Überschreitung und ein Zeichen der zunehmenden Radikalisierung von Herbert Kickl“, reagiert der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, empört über die Aussagen von FPÖ-Parteiobmann Herbert Kickl.
„FPÖ-Chef Herbert Kickl darf jetzt nicht schweigen, sondern muss klar Stellung beziehen, welchen Zugang er zu Völkerrecht hat. Fakt ist: Mit solchen absurden Aussagen disqualifiziert sich Kickl selbst, in unserem Land Regierungsverantwortung zu übernehmen“, so Stocker weiter, der abschließend betont: „Kickl zieht seine Partei in einen Sumpf der Radikalität und der Extremen. Ich hoffe, dass die vernünftigen Kräfte in der FPÖ endlich aufwachen und dem immer radikaler werdenden Treiben des FPÖ-Chefs in ihrem Interesse ein Ende bereiten.“
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