AK Präsident Zangerl: „Bundeskanzleramt muss bei Einheimischen-Tarifen umgehend Entscheidung herbeiführen!“

AK Tirol warnt: Einheimischen-Tarife fallen in ganz Österreich – Tarif-Diskussion mit enormer politischer Sprengkraft. Auch Gästekarte wird in Frage gestellt!

_Anstelle dafür zu sorgen, dass sich Einheimische das immer teurer werdende Freizeit- und Kulturangebot leisten können, sollen jetzt die Einheimischen-Tarife zu Fall gebracht werden. Dabei prallen unterschiedliche Rechtsansichten aufeinander: AK Tirol Präsident und BAK-Vizepräsident Erwin Zangerl fordert deshalb jetzt die politische Entscheidung von oberster Stelle: Das Bundeskanzleramt habe dafür zu sorgen, dass die Angebote im Winter- und Sommertourismus für Einheimische erschwinglich bleiben. „Die Einheimischen-Tarife zu kippen, wäre ein politisches Eigentor der Sonderklasse. Offensichtlich ist einigen noch nicht bewusst, was diese Entscheidung nach sich ziehen würde. Alle Einheimischen-Tarife in Österreich würden fallen und nicht nur hier, sondern EU-weit. Da die involvierten Bundesministerien keine einheitliche Rechtsmeinung haben, erwarte ich mir seitens des Bundeskanzleramts ein klares Bekenntnis zu den Einheimischen-Tarifen und eine klare Aussage, wie das zu regeln ist“, stellt Zangerl klar._

Der Angriff aus Wien auf die Tiroler Einheimischen wird ganz Österreich erfassen und Wirtschaft und Tourismus treffen, davon ist Tirols AK Präsident und Bundesarbeitskammer-Vizepräsident Erwin Zangerl überzeugt. Im Mittelpunkt der aktuellen Debatte stehen das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV), das unter Aufsicht des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums steht, sowie das Verkehrsministerium. Bereits 2022 trat das BEV mit dem Verweis auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Geoblocking-Verordnung an einen Tiroler Seilbahn- und Skigebietsbetreiber heran mit dem Hinweis, Tarifbegünstigungen zu unterlassen, da sie gegen EU-Recht verstoßen würden. Wer Einheimischen vergünstigte Tarife anbietet, wird – pro Fall – mit einer Strafe von 720 Euro bedacht. Aufgrund dieser Androhung wandte sich die zuständige Landesabteilung für Verkehr- und Seilbahnrecht an das Verkehrsministerium als oberste Seilbahnbehörde: Hier erhielt man die Rechtsauskunft, dass das EU-Recht in diesem Fall NICHT ANZUWENDEN sei, da es sich bei Seilbahnen nicht um eine Dienstleistung, sondern um öffentlichen Verkehr handelt. Diese Ansicht vertritt das Ministerium bis heute. Somit prallen unterschiedliche Rechtsauffassungen aufeinander und haben dazu geführt, dass die Situation, beginnend in Tirol, zu eskalieren beginnt. Denn fallen die Einheimischen-Tarife in Tirol, fallen sie auch in den anderen Bundesländern sowie den restlichen EU-Staaten.
TARIF-DISKUSSION MIT ENORMER POLITISCHER SPRENGKRAFT:

AK Tirol
Armin Muigg
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E-Mail: armin.muigg@ak-tirol.com

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