Weratschnig/Grüne: Kilometergeld-Satz für alle stärkt klimafreundliche Dienstreisen

Beförderungszuschuss gilt künftig für alle Arbeitnehmer:innen auch bei Öffi-Nutzung

„Wer klimafreundlich unterwegs ist, darf keine steuerlichen Nachteile haben. Darum unterstützen wir mit der Abschaffung der kalten Progression auch die klimafreundliche Mobilität bei Dienstreisen. Durch den steuerfreien Beförderungszuschuss können Arbeitnehmer:innen jetzt zum Beispiel das gesamte privat angeschaffte Klimaticket ersetzt bekommen. Dienstreisen mit Öffis sind damit nicht nur gut fürs Klima, sondern auch für die Haushaltskasse“, freut sich Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen.

„Außerdem gleichen wir parallel dazu das Kilometergeld für klimafreundliche Mobilitätsformen an die des Autos an: Ob zu Fuß, mit dem Rad, per Bahn, Bus oder Straßenbahn – alle bekommen künftig für Dienstfahrten einheitlich 50 Cent pro Kilometer. Die unökologische Bevorzugung des Autos beim Kilometergeld gehört damit endlich der Vergangenheit an“, sagt Weratschnig.

Mit der Vereinheitlichung der Sätze werden PKW bei Dienstfahrten künftig steuerlich nicht mehr gegenüber anderen Verkehrsmitteln bessergestellt. Die klimafreundlichen Verkehrsmittel werden durch die Anhebungen der Kilometersätze, die Verdoppelung der Kilometer-Obergrenze für Radfahrer:innen, die Halbierung der Untergrenze für Fußgänger:innen und den Beförderungszuschuss im Verhältnis stärker berücksichtigt. „Um Pkw auf den Straßen effizienter zu nutzen, heben wir als Anreiz für Fahrgemeinschaften bei Dienstreisen das Mitfahrerkilometergeld auf 15 Cent an und setzen damit auch einen weiteren Punkt aus dem Regierungsprogramm um“, meint der Verkehrssprecher der Grünen.

Bisher betrug das amtliche Kilometergeld bei Pkw 42 Cent und bei Motorrädern 24 Cent mit einer Obergrenze von maximal 30.000 Dienstfahrten-Kilometern im Jahr. Mit dem Fahrrad konnte man maximal 1.500 Kilometer für je 38 Cent geltend machen, Fußgänger:innen mussten eine Untergrenze von mindestens 2.000 Kilometer im Jahr erreichen, um 38 Cent pro Kilometer zu bekommen. Nun gelten für alle dieselben 50 Cent pro Kilometer, die Radfahrer:innen können bis zu 3.000 Kilometer im Jahr ihre Dienstfahrten radeln und Fußgänger:innen müssen nur noch mindestens 1.000 Kilometer jährlich als Dienstwege nachweisen.

„Die Ausweitung des Beförderungszuschuss von den Beamt:innen auf alle Arbeitnehmer:innen läutet einen Paradigmenwechsel ein, denn bei Öffis konnten bisher nur die tatsächlichen Ticketkosten geltend gemacht werden. Jetzt bekommen Arbeitnehmer:innen mit dem Beförderungszuschuss über die Kosten ihres Tickets hinaus noch weitere Unterstützung – Dienstreisen mit Öffis zahlen sich also nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Arbeitnehmer:innen aus, und zwar mit bis zu 2.450 Euro im Jahr, steuerfrei“, betont Weratschnig.

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