HIV/AIDS: Was geht das den Arbeitgeber an? ÖGB beantwortet die wichtigsten Fragen
Betroffene haben oft mit Ausgrenzung und Diskriminierung zu kämpfen – auch am Arbeitsplatz. ÖGB informiert über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen
In Österreich bekommt jeden Tag mindestens eine Person die Diagnose HIV-positiv. Die Anzahl der mit HIV-infizierten Menschen in Österreich liegt inklusive Dunkelziffer (undiagnostizierte Infektionen) zwischen 8.000 und 9.000. (Quelle: https://www.aidsgesellschaft.at/ueber-hiv/statistik/) Weltweit leben etwa 40 Millionen Menschen mit einer HIV-Infektion – ungefähr 53 Prozent davon sind Frauen.
Der Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember soll daran erinnern, dass infizierte Menschen einen verantwortungsbewussten, menschenwürdigen Umgang verdienen.
In der Gesellschaft, also auch am Arbeitsplatz, ist das Thema HIV/AIDS aber immer noch ein Tabu. Gerade deswegen leiden Betroffene oft unter Diskriminierung oder der Angst, ausgegrenzt zu werden. Auch viele Arbeitnehmer:innen sind verunsichert.
ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Lackner gibt Antworten auf oft gestellte Fragen:
DARF ICH BEIM BEWERBUNGSGESPRÄCH „HABEN SIE AIDS?“ ODER „SIND SIE HIV-NEGATIV?“ GEFRAGT WERDEN?
Grundsätzlich nein. Fragen beim Bewerbungsgespräch müssen etwas mit dem Job zu tun haben, um den man sich beworben hat. Die Privat- und Intimsphäre dürfen nicht verletzt werden. Hat die Frage nichts mit dem Job zu tun, kann man sie auch falsch oder gar nicht beantworten.
Allerdings: Wenn im neuen Job bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen gefordert sind oder wegen der Tätigkeit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere Personen besteht, können derartige Fragen erlaubt sein und müssen ehrlich beantwortet werden. Das gilt etwa bei Berufen im Gesundheitswesen – beispielsweise für invasive Tätigkeiten, bei Eingriffen in die Körpersubstanz und/oder Kontakt mit offenen Wunden (z. B. im Bereich der Chirurgie).
MUSS ICH IM JOB EINE HIV-INFEKTION BEKANNT GEBEN?
Nein, das muss ich nicht. Es besteht keine Auskunftspflicht. Wer nach seinem HIV-Status gefragt wird, braucht die Frage nicht beantworten bzw. kann sie falsch beantworten. Generell sind Arbeitnehmer:innen nicht verpflichtet, bei einer Erkrankung eine Diagnose bekannt zu geben oder ärztliche Befunde vorzulegen.
DARF DER ARBEITGEBER EINEN HIV-TEST VERLANGEN?
Nein. Der Arbeitgeber darf von den Beschäftigten nicht verlangen, dass sie einen Antikörpertest machen.
KANN ICH WEGEN BZW. TROTZ HIV/AIDS GEKÜNDIGT WERDEN?
Prinzipiell kann der Arbeitgeber jederzeit eine Kündigung aussprechen, er braucht dafür keinen Grund. Aber: Gibt der Arbeitgeber als Grund für die Kündigung eine HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung an, dann kann man sich dagegen wehren und die Kündigung wegen Diskriminierung anfechten.
DARF DER BETRIEBSARZT/DIE BETRIEBSÄRZTIN DEM ARBEITGEBER SAGEN, DASS ICH HIV-POSITIV BIN?
Nein. Ärzte und Ärztinnen (auch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen) unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und machen sich strafbar, wenn sie jemanden über eine Infektion mit dem HI-Virus oder eine AIDS-Erkrankung informieren.
Mehr Infos auch auf oegb.at: https://is.gd/y5D5ob
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