Kittl/Grüne: Rechtsstaatlichkeit in der EU steht auf dem Prüfstand

Interparlamentarisches Ausschusstreffen des Europäischen Parlaments zum Rechtsstaatlichkeitsbericht in Brüssel

Am Donnerstag fand das Interparlamentarische Ausschusstreffen des Europäischen Parlaments (LIBE) zum Rechtsstaatlichkeitsbericht in Brüssel statt. Österreich war eines der vier Fokusländer.

„Österreich hat in den letzten Jahren viel zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Rechtsstaatlichkeitsbericht beigetragen. Sei es mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf Information, um das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken, oder mit dem höchsten Justizbudget zur Stabilisierung der Justiz“, freut sich Elisabeth Kittl, Bundesrätin der Grünen und Vorsitzende des Justizausschusses.

Delegationen der nationalen Parlamente, Vertreter:innen von NGOs aus dem Rechtsstaatlichkeitsbereich und Europaabgeordnete gaben bei dem Treffen in Brüssel Stellungnahmen ab.

Laurent Pech, Experte für Europäisches Recht, zitiert den Präsidenten des EuGHs, der vor der „Regel der Rechtslosigkeit“ warnt. EU-Recht wird offen und schamlos gebrochen. Verschiedene Mitgliedstaaten treten die Medien- und Versammlungsfreiheit sowie LGBTIQ+-Rechte mit Füßen und setzen Gerichtsurteile des EuGHs nur nach Gutdünken um.

Der Jurist Gabriel Toggenburg, Leiter des Bereichs Menschenrechte in der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, weist auf die steigende Anzahl an Übergriffen auf zivilgesellschaftliche Organisationen hin. Sei es durch Vandalismus in den NGO-Büros, Strafverfolgung von NGOs oder Stigmatisierung durch Gesetze.

Andras Lederer vom Ungarischen Helsinki Komitee befürchtet, aufgrund seiner in Brüssel getätigten Statements gegen Orbáns Politik in Ungarn diskreditiert zu werden.

Kittl begrüßt ausdrücklich, dass die Expertise von zivilgesellschaftlichen Organisationen für den Rechtsstaatlichkeitsbericht herangezogen wird: „Zivilgesellschaftliche Organisationen sind neben den staatlichen Checks & Balances der Gewaltentrennung wichtige zusätzliche Kontrollorgane staatlichen Handelns. Dass zivilgesellschaftliche Organisationen in illiberalen Demokratien – wie etwa Ungarn – als erstes diffamiert, stigmatisiert und verboten werden, zeigt gerade ihre Bedeutung für einen funktionierenden liberalen Rechtsstaat“, unterstreicht Kittl und fordert, Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit konsequenter mit finanziellen Sanktionen zu belegen.

„Der Versuch, die Zivilgesellschaft auszuschalten, sowie die zunehmende Abschaffung von Gleichstellungsgesetzen und LGBTIQ+-Rechten sind nicht nur Angriffe auf die individuelle Freiheit von Menschen, sondern gefährden unsere offene und demokratische Gesellschaft. Das müssen wir verhindern“, meint Kittl.

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