„Der ORF muss sich an gesetzliche Spielregeln halten“

Recherche zur „blauen Seite“: ORF lehnte Anfrage der OÖNachrichten schriftlich ab

Eine Woche lang (18. bis 25. März) haben die OÖNachrichten die Textbeiträge auf der „blauen Seite“ von ORF.at gezählt und dabei eine erhebliche Überschreitung der erlaubten Anzahl festgestellt. Laut ORF-Gesetz sind aus Gründen der Machtposition des ORF auf dem Medienmarkt 350 Meldungen pro Woche gestattet. Im besagten Zeitraum waren es 522 Meldungen. Nach mehrmaligem Ersuchen der OÖN um ORF-Stellungnahmen wies der ORF gestern in einer Aussendung den „unterstellten Bruch des ORF-Gesetzes auf das Schärfste“ zurück. Mehr noch, der ORF behauptet, „dass keine Stellungnahme zu den konkreten Vorwürfen angefragt wurde“.

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