„Zugedreht – zurückgedreht“ – Gutachten kippt Verkaufsverbot für Cannabis Cannabisblüten ab sofort wieder legal im Fachhandel erhältlich

Cannabisblüten ab sofort wieder legal im Fachhandel erhältlich

Der neu gegründete Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) präsentierte heute im Rahmen einer Pressekonferenz ein wegweisendes Rechtsgutachten von Prof. Heinz Mayer, das Klarheit in eine monatelang schwelende Rechtsunsicherheit bringt: Cannabisblüten, die legal in Österreich verkauft werden dürfen, unterliegen nicht dem Tabakmonopolgesetz. Damit ist auch der Verkauf über Fachgeschäfte und Automaten wieder rechtlich zulässig.

VERORDNUNGSCHAOS MIT EXISTENZBEDROHENDEN FOLGEN FÜR HUNDERTE SHOPS

Auslöser war eine Entscheidung der Zollbehörde Ende 2024, die sich auf eine höchstgerichtliche Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bezog. Sie interpretierte dieses fälschlich dahingehend, dass der Verkauf legaler Cannabisblüten ausschließlich Trafiken und Tabakgroßhändlern vorbehalten sei – mit Verweis auf das Tabakmonopolgesetz.

Die Auswirkungen waren verheerend: Fast 500 CBD-Shops in Österreich erlitten Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent. Es kam zu Strafbescheiden, Steuernachforderungen und Insolvenzen. Zeitgleich wanderten Kund:innen ins Ausland ab – der österreichische Fiskus verlor Steuereinnahmen, und die Branche geriet in akute Existenznot.

GUTACHTEN SCHAFFT KLARHEIT: KEIN MONOPOL – KEINE VERBOTE

Der neu gegründete Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) – ein Zusammenschluss von aktuell noch rund 50 betroffenen Unternehmer:innen – beauftragte daher den renommierten Verfassungsjuristen Prof. Heinz Mayer mit der rechtlichen Bewertung der Situation. Das nun präsentierte Gutachten ist eindeutig:

* „Legal handelbare Cannabisblüten unterliegen zwar der Tabaksteuer, sind jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols.“

Mag. Klaus Hübner

Obmann des ÖCB (Österreichischer Cannabis-Bundesverband)
E-Mail: office@oecbverband.at
Website: https://www.oecbverband.at

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