EQS-HV: Flughafen Wien AG: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Flughafen Wien AG: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung

07.05.2025 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Flughafen Wien Aktiengesellschaft

Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62

(„Gesellschaft“)

Einberufung der

37. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 37.
ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am
Freitag, den 6. Juni 2025, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300
Wien-Flughafen, Office Park 4, Towerstraße 3, Ort: Vienna Airport
Conference & Innovation Center, Raum Runway 1.

 

I.              Tagesordnung

 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Kon- zernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2024
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024
 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers der Nachhaltigkeits- berichtserstattung für das Geschäftsjahr
2025
 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
 

II.         Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von
Informationen auf der Internetseite

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab

16. Mai 2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft unter

[1] www.viennaairport.com zugänglich:

• Jahresfinanzbericht 2024, beinhaltend:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

• Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2024,
• Bericht des Aufsichtsrats 2024,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
• Vergütungsbericht 2024,
• Vergütungspolitik 2025,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen
Vertreter des IVA,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.
 

III.     Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 27. Mai 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß

§ 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2025
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 12 Abs 2 ge- nügen lässt

ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Aus- stellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kre- ditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT00000VIE62 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 27. Mai
2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

 

Identitätsnachweis

Flughafen Wien Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität
der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Regist- rierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden
ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
vorweisen.
 

IV.    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei
einzuhaltende Verfahren

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen dieser Einberufung in
Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und die-
selben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir
folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Die Vollmachten müssen spätestens bis 5. Juni 2025, 16:00 Uhr, bei einer
der zuvor genannten Ad- ressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle für die Hauptversammlung
übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind spätestens ab 16. Mai 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter [2] www.viennaairport.com abrufbar. Die Verwendung eines der
Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten
aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, er- geben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für An- leger – IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü- gung; hiefür ist
spätestens ab 16. Mai 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[3] www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel.: +43 1 876 3343-30 oder
E-Mail [4]knap.flughafenwien@hauptversammlung.at.

 

V.         Hinweise auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118
und 119 AktG

1.              Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
spätestens am 16. Mai 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl,
MBA, Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elekt-
ronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[5]fwag-hauptversammlung@viennaairport.com oder per SWIFT an die Adresse
GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung
oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per
E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung
per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN
AT00000VIE62 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung bei- liegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktio- näre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeit- punkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.

 

2.              Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach §
110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugäng- lich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 27. Mai 2025 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) der Gesellschaft entweder an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr.
Wolfgang Kö-berl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail an
[6]fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.

 

3.              Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Ge- sellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er
kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung,
generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit
anordnen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungs- ökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an [7]fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
übermittelt werden.

 

4.              Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119
AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Haupt- versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

 

5.              Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere
Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
[8] www.viennaairport.com/datenschutz.

 

VI.    Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 152.670.000,– und ist zerlegt in
84.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie ge- währt eine
Stimme.

Die Gesellschaft hält 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfällige Veränderung im
Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl
der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

 

 

Schwechat, im Mai 2025 Der Vorstand

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07.05.2025 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Flughafen Wien AG
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Österreich
Telefon: +43-1-7007/23126
Fax: +43-1-7007/23806
E-Mail: investor-relations@viennaairport.com
Internet: http://www.viennaairport.com
ISIN: AT00000VIE62
WKN: A2AMK9
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board),
München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Nasdaq OTC,
Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2131312  07.05.2025 CET/CEST

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3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c138f7a8161a59de192ba7f0b8405579&application_id=2131312&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. knap.flughafenwien@hauptversammlung.at
5. fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
6. fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
7. fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9f402de68a1b1ad151965439262163e3&application_id=2131312&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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