Ärztinnen- und Ärztekammer NÖ appelliert an Termintreue

Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich folgt dem Beispiel der Ärztekammern Oberösterreich und Steiermark und spricht sich in einer Kurienversammlung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die Möglichkeit eines Ausfallshonorars bei nicht eingehaltenen Arztterminen aus. Das Ausfallhonorar kann, muss aber nicht eingehoben werden, Voraussetzung ist, dass es im Vorfeld angekündigt wird und in angemessener Höhe erfolgt.

Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich
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