Ottenschläger: Entlastung für Handwerkerfahrzeuge kommt ab 1. Juli 2025

ÖVP-Finanzsprecher: Budgetbegleitgesetz bringt auch für Kleinunternehmen Verbesserungen

Mit der Novelle des Normverbrauchsabgabegesetzes (NOVA), die heute im Budgetausschuss behandelt wurde, schaffen wir steuerliche Fairness für Betriebe und Selbstständige, die auf betrieblich notwendige, praktische Nutzfahrzeuge angewiesen sind. Die Maßnahme ist ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Österreich und zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen. „Was zum Beispiel die Maurer, Installateure oder Elektriker für ihren Arbeitsalltag brauchen, soll wie ein Arbeitsgerät behandelt und somit steuerlich entlastet werden “, so ÖVP-Finanzsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat Andreas Ottenschläger.

Utl.: Zielgerichtete Maßnahme zur Entlastung und zugleich Investitionsanreiz – Inkrafttreten bereits im Juli 2025

Hintergrund der Reform ist eine Korrektur der NoVA-Ausweitung aus dem Jahr 2021, bei der auch typische Handwerkerfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 Tonnen in die NoVA-Pflicht fielen. Diese Regelung führte zu Belastungen für Betriebe, deren Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung von Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden eingesetzt werden. Diese Novelle soll nach dem heutigen Beschluss im Budgetausschuss in der nächsten Nationalrats- und Bundesratssitzung endgültig beschlossen werden und bereits am 1. Juli in Kraft treten.

Utl.: Keine Steuerzuckerln – sondern gezielte Standortpolitik

“Die Maßnahme richtet sich ausdrücklich nicht an Privatpersonen, sondern an Unternehmen. Es geht nicht um Steuererleichterungen für Luxusfahrzeuge, sondern um planbare Rahmenbedingungen für Betriebe”, so der Finanzsprecher der ÖVP.

„Unsere Handwerksbetriebe leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag für die Versorgung und Infrastruktur im Land – sie sollen arbeiten, nicht durch überzogene Bürokratie oder Steuerlast blockiert werden“, so Ottenschläger.

Utl.: Erleichterungen für Kleinunternehmen und steuerfreie Mitarbeiterprämie

„Auch für Kleinunternehmen bringt das Budgetbegleitgesetz Verbesserungen: Entsprechend dem Regierungsprogramm wird die Umsatzgrenze, ab der Betriebsausgaben im Zuge der Gewinnermittlung pauschal geltend gemacht werden können, in zwei Schritten erhöht: zunächst auf 320.000 Euro, ab 2026 auf 420.000 Euro. Gleichzeitig steigt der Pauschalsatz auf 13,5 bzw. 15 Prozent ab 2026 an“, erläutert Ottenschläger. Das soll bürokratische Vereinfachungen bringen. Derzeit liegt die Umsatzgrenze für die Pauschalierung bei 220.000 Euro, davon können zwölf Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Für 2025 wird im Einkommensteuergesetz überdies eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro verankert, wobei es sich dabei um eine zusätzliche Zahlung handeln muss. Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen oder regelmäßige Bonuszahlungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht umfasst. Außerdem soll der steuerfreie Gesamtbetrag für etwaige Gewinnbeteiligungen und Mitarbeiterprämien mit 3.000 Euro gedeckelt werden, schloss Ottenschläger. (Schluss)

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