Amoklauf in Graz: Nationalrat fixiert einstimmig Erleichterungen für Maturant:innen

Betroffene können, müssen aber keine mündliche Matura ablegen

Acht Tage nach dem Amoklauf in Graz fixierte der Nationalrat heute einstimmig Erleichterungen für die diesjährigen Maturant:innen des Bundes-Oberstufenrealgymnasium „Dreierschützengasse“ – jener Grazer Schule, an dem ein ehemaliger Schüler neun Schüler:innen und eine Lehrerin erschossen hat. Der gemeinsame Initiativantrag aller Nationalratsfraktionen ermöglicht dem aktuellen Maturajahrgang nun, keine mündliche Matura ablegen zu müssen, wenn die Betroffenen das nicht wollen. Vielmehr soll die Leistungsbeurteilung im Reifeprüfungszeugnis in den jeweiligen Fächern auf Basis des Jahreszeugnisses erfolgen. Um auf die Situation jedes und jeder einzelnen Betroffenen bestmöglich eingehen zu können, soll die Entscheidungsmöglichkeit so lange wie möglich bestehen bleiben, heißt es in der Begründung. Bis zum 31. Oktober 2025 erhalten die Schüler:innen demnach Zeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Durch den Amoklauf sei eine geordnete Durchführung der Reifeprüfung nach den üblichen Regeln nicht möglich, wird die Initiative begründet. Kandidat:innen, die eine Prüfung ablegen möchten, können dies aber machen.

FRISTSETZUNG DER FPÖ BLEIBT IN MINDERHEIT

Ein von den Freiheitlichen eingebrachter Antrag, dem Landwirtschaftsausschuss zur Behandlung eines FPÖ-Antrags eine Frist bis morgen zu geben, blieb in der Minderheit. Dies betraf ihre Forderung zur Einführung eines Sockelförderbetrags für Arbeitskräfte landwirtschaftlicher Betriebe. (Fortsetzung Nationalrat) pst

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