Rechnungshofausschuss debattiert erweiterte Kontrollrechte und Transparenzlücken

Koalition vertagt Forderungen der Grünen nach Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs

Auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses stand heute unter anderem die Frage einer Ausweitung der Kompetenzen des Kontrollorgans. Die Grünen legten dazu zwei Anträge vor. Eine der Forderungen ist, dass der Rechnungshof Unternehmen (ausgenommen börsennotierte) bereits ab 25 % Beteiligung der öffentlichen Hand kontrollieren können soll. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

Weiters fordern die Grünen auch Schritte für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Hier sprechen sie sich unter anderem für eine stärkere Einbindung des Rechnungshofs in Verfahren vor dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) aus. Auch dieser Antrag wurde von den Koalitionsparteien vertagt, mit der Begründung, dass dafür der Verfassungsausschuss zuständig sei. Die Debatte stellte auch einen Vorausgriff auf dessen Sitzung am kommenden Donnerstag dar, wo ein Vier-Parteien-Antrag zum Parteiengesetz in Zusammenhang mit Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten verhandelt werden soll.

Zu mehreren Rechnungshofberichten fand eine Beschlussfassung des Ausschusses ohne Debatte statt. Der Prüfbericht zu den Fachhochschulen Burgenland und Vorarlberg wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Drei weitere Berichte wurden aus Gründen der Fristwahrung formal in Verhandlung genommen und dann einstimmig vertagt. Dabei handelte es sich um den Bericht über die Follow-up-Überprüfung der Zuschussverträge zur Finanzierung der ÖBB-Schieneninfrastruktur (III-157 d.B.), einen Rechnungshofbericht über die zu einem beträchtlichen Teil aus öffentlichen Mitteln finanzierte Batterieforschung (III-163 d.B.) sowie einen Bericht über den Einsatz von Lehrpersonal in Oberösterreich und Tirol vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels (III-167 d.B.).

GRÜNE: PRÜFKOMPETENZ DES RECHNUNGSHOFS AB 25 % BUNDESBETEILIGUNG

Um einer langjährigen Forderung des Rechnungshofes nachzukommen, legten die Grünen einen Initiativantrag zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Rechnungshofgesetzes vor. Damit sollen seine Prüfkompetenzen auf Unternehmen ausgeweitet werden, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 % – anstatt wie bisher 50 % – beteiligt ist (339/A). Ausgenommen sollen laut diesem Vorschlag börsennotierte Unternehmen bleiben, für die weiterhin eine Schwelle von 50 % Staatsbeteiligung gelten soll. Die vorgeschlagene Ausweitung würde insbesondere Unternehmen im Bereich der Immobilienwirtschaft und des leistbaren Wohnbaus, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, sowie Infrastruktur und Energieunternehmen betreffen, heißt es im Antrag.

Im Ausschuss erinnerte Antragstellerin Nina Tomaselli (Grüne) daran, dass auch FPÖ und NEOS in der Vergangenheit diese Forderung geteilt hätten. Für sie schließe sich durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung eine „Transparenzlücke“. Tomaselli verwies auf die Flughafen Wien AG, bei der verschiedene Vorwürfe bezüglich der Finanzierung im Raum stünden, der Rechnungshof jedoch aufgrund des „Beteiligungskorsetts“ nicht prüfen könne.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker stellte klar, dass es sich bei der Flughafen Wien AG um ein börsennotiertes Unternehmen handle und diese somit auch mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung von einer Prüfung ausgenommen wäre.

Harald Servus (ÖVP) stellte den Vertagungsantrag mit der Begründung, dass der Antrag zu kurzfristig eingebracht worden sei. Tomaselli erklärte hingegen, dass der Antrag bereits im März gleichlautend im Verfassungsausschuss eingebracht worden sei.

FPÖ-Mandatar Alois Kainz unterstützte den Antrag inhaltlich, drückte aber sein Unverständnis darüber aus, dass er von den Grünen gekommen sei, obwohl diese in der vergangenen Legislaturperiode fünf Jahre Zeit gehabt hätten, ihr Anliegen umzusetzen.

SCHLIESSUNG VON TRANSPARENZLÜCKEN IM PARTEIENGESETZ

In einem Entschließungsantrag nahmen die Grünen rund um Nina Tomaselli Bezug auf vom Rechnungshof selbst aufgezeigte Regelungslücken im Parteiengesetz und regten deren Schließung an (338/A(E)). Dazu solle der Rechnungshof im Verfahren vor dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) sowohl Parteistellung als auch ein Beschwerderecht erhalten. Damit solle sichergestellt werden, dass die fachlich fundierten Feststellungen des Rechnungshofs im Verfahren angemessen berücksichtigt werden könnten.

Um eine durchgängige Transparenz über parteinahe Strukturen zu gewährleisten, fordern die Grünen zudem die Wiedereinführung der Veröffentlichungspflicht für Meldungen von Beteiligungsgesellschaften. Außerdem solle die Verantwortlichkeit von Parteifunktionär:innen auch über den Zeitpunkt der freiwilligen Auflösung einer Partei hinaus sichergestellt und die Datenlage im Parteienregister verbessert werden. Schließlich wird im Antrag gefordert, die im Parteiengesetz verwendeten Begriffe „konkreter Anhaltspunkt“ und „begründeter Verdacht“ gesetzlich klar zu definieren.

Karin Greiner (SPÖ) begründete den Vertagungsantrag damit, dass für den Antrag der Grünen der Verfassungsausschuss zuständig sei.

Auch Michael Fürtbauer (FPÖ) bezog sich auf den Verfassungsausschuss. Dieser würde in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag voraussichtlich einer Änderung des Parteiengesetzes (353/A) zustimmen, die dem Transparenz-Gedanken zuwider laufe. Demnach sollen Mitarbeiter:innen von Ministerbüros unter gewissen Voraussetzungen an Social-Media-Accounts von Minister:innen mitarbeiten dürfen, was laut Fürtbauer eine Ungleichbehandlung von Regierungs- und Oppositionsparteien darstelle. Zudem stieß er sich daran, dass diese Gesetzesänderung auch rückwirkend gelten solle und damit auch bereits laufende Verfahren betreffe – für Fürtbauer ein „dreister Fall von Anlassgesetzgebung“.

Rechnungshofpräsidentin Kraker betonte, dass generell auf Basis geltender Gesetze geprüft werde. Das betreffe auch die Betreuung der Social-Media-Accounts. Wenn der Verfassungsausschuss sie um eine Stellungnahme zum Initiativantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ersuche, würde sie sich aber gerne dazu bereit erklären. Generell gelte die Empfehlung, dass die Sphären von Partei- und Regierungsarbeit zu trennen seien.

Ausschussobmann Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) betonte, dass die Gesetzesänderung auch für den Fall gelten solle, dass Klubmitarbeiter:innen oder parlamentarische Mitarbeiter:innen im Namen von Klubobleuten oder Abgeordneten Inhalte posteten. Auch in diesen Fällen soll es sich dezidiert nicht mehr um eine (unzulässige) Parteispende handeln, hielt Hoyos-Trauttmansdorff dem Vorwurf der Ungleichbehandlung entgegen.

EMPFEHLUNGEN AN DIE FACHHOCHSCHULEN BURGENLAND UND VORARLBERG

Die Gebarung der Fachhochschule Burgenland und der Fachhochschule Vorarlberg wurde in der Zeit vom September 2022 bis Mai 2023 vom Rechnungshof überprüft (III-45 d.B.). Der Bericht wurde ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen.

Der Rechnungshof beurteilte die institutionellen Rahmenbedingungen sowie die Organe der Fachhochschulen, den Geschäftsbereich Lehre, den Einsatz des Lehr-, Forschungs- und Verwaltungspersonals, die Wahrnehmung der Steuer- und Kontrollfunkton der jeweiligen Eigentümer bzw. des Wissenschaftsministeriums über die beiden Fachhochschulen sowie deren finanzielle Situation. Die Forschungstätigkeit der beiden Fachhochschulen war laut dem Rechnungshof nicht Gegenstand der Prüfung.

Im Ergebnis sprach sich der Rechnungshof dafür aus, zukünftige Erhöhungen der Fördersätze an die tatsächlichen Fördererfordernisse von Fachhochschulen anzupassen und diesen Prozess transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Verbesserungsbedarf erkannte das Prüforgan unter anderem auch bei der zeitgerechten Ausschreibung neuer Studiengänge und bei der formalen Umschichtung von geförderten Studienplätzen auf einen anderen Studiengang. (Schluss Rechnungshofausschuss) sox/wit

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