2. Wiener Landtag (6)

Implementierung des Informationsfreiheitsgesetzes im Wiener Landesrecht

StRin Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ) kritisierte die „Beschneidung“ des Interpellationsrechts des Gemeinderats, die in diesem Gesetzesvorhaben geplant sei. Dies sei eine „Ausschaltung der Oppositon“. Mandatar*innen seien nicht eingebunden worden, obwohl die Stadtverfassung geändert werde. Es gefalle ihr „überhaupt nicht“, wie die Regierungsmehrheit mit der Opposition in Wien umgehen würde. Eineinhalb Jahre Zeit seien seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes Zeit gewesen, diese hätte man verstreichen lassen. Ihre Kritik richtete Nittmann vor allem daran aus, dass in der Formulierung des neuen Verfassungsgesetzes das Recht auf Information vom einzelnen Gemeinderat auf den Gemeinderat als Kollegium (via Mehrheit) übergehen werde. Dieses Vorgehen nannte sie „absurd“ und eine „vertane Chance“. Sie frage sich, warum die Regierungsmehrheit eine „Schlechterstellung“ der*des einzelnen Gemeinderät*in gegenüber jeder*jedem anderen Bürger*in wolle, schloss sie ab.

LAbg. Mag. Thomas Reindl (SPÖ) erklärte, dass es beim Informationsfreiheitsgesetz um die Pflicht gehe, proaktiv das Tun und Handeln in Kommune, Land und Bund offenzulegen und Informationen darüber zugänglich zu machen. Es gebe jedoch trotzdem gewisse Geheimhaltungspflichten, welche im Gesetz ausgewiesen werden. Zu diesen gehörten etwa außenpolitische Gründe, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Abwehr eines „erheblichen“ wirtschaftlichen Schadens und andere. All das sei klar geregelt und es sei keinesfalls der Fall, dass Rechte von Abgeordneten beschnitten worden seien. Es sei „sehr große Transparenz“ ermöglicht worden, indem „in Eigenregie“ in Wien beispielsweise Tätigkeitsberichte, Studien, Gutachten, Stellungnahmen oder Verträge über 100.000 Euro frei zugänglich auf der Internetpräsenz der Stadt veröffentlicht werden. Wien brauche sich „nicht zu verstecken“, sondern stehe in Sachen Transparenz in „prominenter Reihe“ mit anderen Bundesländern. Die Forderung, dass sich die gesamte Verwaltung jedoch „nackt ausziehen“ solle, die halte er für „fahrlässig“, so Reindl. Es gebe schließlich auch ein „höheres Gut“, das zu beschützen sei.

LAbg. Mag. Dr. Michael Trinko (SPÖ) erklärte, dass mit der in manchen Fällen weiterhin bestehenden Amtsverschwiegenheit keineswegs die Rechte der Opposition oder von Abgeordneten beschnitten werden. Es werde der „Verlust“ von Rechten kritisiert, die schon zuvor nicht bestanden hätten. Er unterlegte sein Argument mit detaillierten Zitaten aus dem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz und dem geplanten Wiener Gesetz.

LAbg. David Ellensohn (GRÜNE) erklärte, dass die Geheimhaltungspflicht nicht gegenüber Mitgliedern des Landtages gelten sollte und verlangte einen entsprechenden Zusatz. Es sei aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf herauszulesen, dass es „der politische Wille der Sozialdemokratie“ sei, Rechte der Abgeordneten einzuschränken. Darauf habe man seitens der Opposition hingewiesen, sei jedoch auf taube Ohren gestoßen – anders als die ÖVP und die FPÖ in Oberösterreich, die Ellensohn als Beispiel anführte, wo es eine entsprechende Änderung gegeben habe. Diese Tatsache nannte er abschließend eine „Bankrotterklärung“ der Wiener Regierungskoalition.

LAbg. Harald Zierfuß (ÖVP) erinnerte an die „Aushebelung des Oppositionsrechts“, welche bereits im letzten Jahr bei der Beschränkung der Redezeiten passiert sei. Die aktuelle Debatte wäre schneller und konstruktiver verlaufen, hätte es einen Willen gegeben, dem Antrag der grünen Fraktion zuzustimmen. Damit könnte die eingangs genannte „Beschneidung“ abgewendet werden können, so Zierfuß, und rief dazu auf, dem Änderungsantrag der Grünen zuzustimmen.

Der Abänderungsantrag der Grünen fand mit den Stimmen von FPÖ, Grünen und ÖVP keine Mehrheit.

Der vorliegende und debattierte Gesetzesentwurf wurde in erster und zweiter Lesung mit den Stimmen von SPÖ und Neos angenommen.

Die 2. Sitzung des Wiener Landtags in der laufenden Wahlperiode endete um 14:37.

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