
Vertrauen ist wieder hergestellt!
Fachgruppe Immobilien Niederösterreich erleichtert über das OGH Urteil zu Wertsicherungen in Altmietverträgen
Der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Johannes Wild und seine Stellvertreterin Christine Weber zeigen sich nach der jüngsten OGH Entscheidung zur Wertsicherung in Dauerschuldverhältnissen erleichtert. „Seit 2023 bestand große Unsicherheit über die Wertsicherungsklausel in Altmietverträgen für die gewerbliche Immobilienwirtschaft und für die Mieterinnen und Mieter“, so Wild. „Es kam zu einem großen Vertrauensschaden und Unsicherheiten auf allen Seiten“, ergänzt Weber.
URTEIL RÄUMT UNKLARHEIT AUS
„Gerade in den vergangenen Wochen wusste niemand mehr, ob nun Klauseln gültig sind oder nicht. Für viele gewerbliche Vermieter stellte dies eine permanente existentielle Bedrohung und für Hausverwalter einen enormen, unbezahlten Mehraufwand dar!“ so Wild. „Das aktuelle Urteil des OGH räumt mit Unklarheiten auf“, erklärt Weber. „Wir wissen, dass die Wertsicherungsklausel – wenn korrekt formuliert – Stand hält.“
Wirtschaftskammer NÖ, Kommunikation
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