
EABG: Ausstehender Tempomacher für Sicherstellung günstiger, sicherer Windenergie und heimischer Energieunabhängigkeit aus den Regionen
DAS HEUTE VON DER REGIERUNG IN BEGUTACHTUNG GESCHICKTE, LANG ERWARTETE EABG SOLL WINDKRAFT-GENEHMIGUNGSVERFAHREN KÜNFTIG ZÜGIGER VORANBRINGEN. DAS IST ERFREULICH. LEERSTELLEN BEIM WICHTIGSTEN PUNKT DROSSELN ABER DEN UNERLÄSSLICHEN WANDEL IN ZEITEN STOTTERNDER WIRTSCHAFT: FEHLENDE LÄNDER-AUSBAUZIELE. OHNE VERBINDLICHE UND SANKTIONIERBARE BUNDESLÄNDER-ZIELE FEHLT DAS KLARE SIGNAL FÜR REGIONALE WERTSCHÖPFUNG UND ENERGIEUNABHÄNGKEIT.
„Windkraft, das heißt inländische Wertschöpfung, die noch dazu größtenteils außerhalb der Ballungsräume im regionalen Raum entsteht. Wind macht uns gerade in diesen geopolitisch gefährlichen Zeiten unabhängig von ausländischen Öl- und Gasdiktaturen. Und die Unternehmen, die dazu im Sinne des Wirtschaftsstandortes beitragen, sind lokal tief verankert und wollen dort investieren“, so IG Windkraft-Präsident Josef Plank.
Der aktuelle Entwurf des lang erwarteten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes trage der wichtigen Transformation hin zu einem Mehr an heimischer Energieunabhängigkeit und der so wichtigen Investitions-Sicherheit aber nur teilweise Rechnung: „Schmerzlich fehlen verbindliche Flächenvorgaben für die Länder. Die geplante Beschleunigung muss in einem gemeinsamen Schulterschluss auch wirklich eingelöst werden. Dazu braucht es naturgemäß klare Vorgaben und Ziele für den weiteren Ausbau“, so Josef Plank.
Während einige Punkte – wie etwa die vorgesehene Verfahrensbeschleunigung im Sinne der RED III-Richtlinie der Europäischen Union, die verbesserten rechtlichen Energiewendebeteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden,die notwendige Akzeptanz schaffen können,und insbesondere die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses für Vorhaben der Energiewende – positiv zu bewerten sind, wird die Verantwortung der Bundesländer für den Windkraft- und damit Erneuerbaren-Ausbau klar verringert: „Verbindliche Flächenbeitragswerte wurden von Entwurf zu Entwurf hin zu Erzeugungsrichtwerten ohne konkrete jährliche Ziele gelenkt. Unverbindliche Regelungen führen selten zu Beschleunigung und pünktlicher Ziel-Einhaltung. Bundesländer können mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf kaum für Verfehlungen zur Verantwortung gezogen werden. Wiederkehrende Berichtspflichten, Zwischenziele wären sehr wünschenswert“, so Josef Plank weiter.
Fazit: Verglichen mit dem Erstentwurf ist an der aktuellen Version des EABG vor allem der Wegfall verpflichtenderZielvorgaben, der Sanktionsmechanismen sowie die fehlende Verpflichtung zur Klimaneutralität kritisch zu sehen. Die positiven Elemente – wie die stärkere Strukturierung des Rechtsmittelverfahrens und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren – können nur dann nachhaltig wirken, wenn ein konsistenter rechtlicher Rahmen und ambitionierte Ziele beibehalten werden. „Das erleichterte Repowering von bestehenden Anlagen in neuere Modelle und die zusätzliche Beschleunigung kleinerer Energiewendeprojekte sind sehr positiv zu bewerten. Auch die oft kuriosen Landschafts- oder Ortsschutzbestimmungen werden entschärft. Dadurch wird ein Zeichen für schnellere Energie-Unabhängigkeit gesetzt,” so Josef Plank abschließend.
IG Windkraft Österreich
Mag.(FH) Gerhard Maier
Telefon: +43 660 9199010
E-Mail: g.maier@igwindkraft.at
Website: https://www.igwindkraft.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender