Mit der Trinkgeldregelung schafft die Regierung Rechtssicherheit für Tourismusbetriebe und Mitarbeiter:innen

WKÖ-Bundesspartenobfrau Kraus-Winkler und Fachverbandsobleute Rainer und Imlauer: Gesetzlicher Rahmen für Trinkgeldpauschalierung vom Nationalrat geschaffen

„Mit dem gestrigen Beschluss der Trinkgeldregelung im Plenum des Nationalrats hat die Regierung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine praxisgerechte Trinkgeldregelung geschaffen“, betonen Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sowie die Obleute der gastgewerblichen Fachverbände, Alois Rainer und Georg Imlauer.

Ein neuer bundeseinheitlicher Rahmen für Mitarbeiter:innen mit und ohne Inkasso ersetzt ab 1. Jänner 2026 die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Damit wird Rechtssicherheit gewährleistet sowie Schutz vor Nachzahlungen gegenüber Finanz und Sozialversicherung. Dies auch bei Kartenzahlungen sowie bei betrieblichen Trinkgeld-Verteilsystemen.

Für die Erlassung einer entsprechenden bundeseinheitlichen Verordnung haben sich die Sozialpartner im Vorfeld auf einheitliche Pauschalbeträge geeinigt, die als Grundlage für die Abgabenbemessung gelten sollen und nun in einer Verordnung der ÖGK mit Geltung ab Anfang 2026 festzulegen sind.

_Diese betragen: _
_Für Mitarbeiter:innen mit Inkasso:_

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