
Gerstl/Egger: Wir zünden „Verfahrensturbo“ im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz
Verfassungsausschuss bringt massive Erleichterungen und Vereinfachungen bei Großverfahren auf den Weg
„Wir zünden im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) einen ‚Verfahrensturbo‘ und sorgen so für massive Erleichterungen und Vereinfachungen bei Großverfahren“, betonen ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger zum entsprechenden Beschluss im Verfassungsausschuss.
Konkret soll es zu massiven Erleichterungen durch digitale Ediktsveröffentlichungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kommen, anstatt wie bislang auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes, dem digitalen Nachfolger des Amtsblatts der Wiener Zeitung. Außerdem werden Edikte nicht mehr gleichzeitig im redaktionellen Teil zweier weit verbreiteter Tageszeitungen des jeweiligen Bundeslandes veröffentlicht werden müssen – ein Hinweis auf die Veröffentlichung im RIS wird dort künftig ausreichend sein. „So sorgen wir dafür, dass öffentliche Kundmachungen deutlich günstiger werden, ohne aber die notwendige Publizität bei Großverfahren einzuschränken. Das ist auch ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft, die von der damit einhergehenden Kostenersparnis und dem Wegfall von Bürokratie profitiert“, sagt Egger. Daneben wird auch die so genannte „Ediktalsperre“ der Vergangenheit angehören, die bisher das Führen von Großverfahren in klassischen Urlaubszeiten – wie zu Weihnachten oder im Hochsommer – unterbunden hatte.
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