Patientensicherheit darf Konzerninteressen nicht geopfert werden

Apothekerverband stellt sich gegen das Vorhaben den Apothekenvorbehalt aufzuweichen

_Am Rande der Präsentation von Umsatzzahlen kündigt die deutsche Drogeriemarktkette dm erneut an, in den Online-Handel mit Arzneimitteln einsteigen zu wollen – mittelfristig auch in Österreich. Im Fokus steht dabei ganz klar die Erschließung eines neuen Absatzmarktes zur Steigerung von Konzerngewinnen – Überlegungen, wie die gesundheitliche Versorgung der österreichischen Bevölkerung weiter verbessert und auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden kann, spielen dabei keine Rolle._

„Alleine die Ankündigung des Vorhabens am Rande einer Präsentation von Unternehmenszahlen zeigt, dass es der Drogeriemarktkette primär um die Steigerung des Konzerngewinns geht. Vorschläge für eine gute Versorgung der Bevölkerung spielen in diesen Überlegungen offenbar keine Rolle. Dabei brauchen wir für unser Gesundheitssystem innovative Ansätze, die helfen, die Herausforderungen, die auf uns zukommen, gut zu bewältigen: etwa niederschwellige Angebote für gesundheitliche Versorgungsleistungen wie Gesundheitstests. Genau hier kann die öffentliche Apotheke zu Effizienzsteigerungen innerhalb des Gesundheitssystems beitragen. Wie das ein Drogeriemarkt umsetzen soll, erschließt sich mir nicht“, kritisiert Thomas W. Veitschegger, Präsident des Österreichischen Apothekerverbands, das Ansinnen.

„Man wolle gegen den Apothekenvorbehalt „kämpfen“ sagt der Konzern. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sollte aber nicht als Arena missverstanden werden, in der es einzig und allein darum geht, ausschließlich gewinnorientierte Unternehmensinteressen durchzuboxen. Als Apothekerinnen und Apotheker haben wir die Verantwortung, eine sichere, flächendeckende und umfassende Arzneimittelversorgung sicherzustellen – denn Medikamente sind keine Haarshampoos oder Kosmetika, sondern hochkomplexe Produkte, bei deren Anwendung Sicherheit eine zentrale Rolle spielt. Und die garantiert nur die öffentliche Apotheke“, so Andreas Hoyer, 1. Vizepräsident des Österreichischen Apothekerverbands.

„Schon 2021 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof den Apothekenvorbehalt bestätigt. Aus guten Gründen, an denen sich nichts geändert hat. Der Apothekenvorbehalt dient dem Gesundheits- und Konsumentenschutz – insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Ebenso dient er als Schutzschirm gegen die missbräuchliche Verwendung von Arzneimitteln (auch rezeptfreien) und stellt die notwendige pharmazeutische Beratung sicher. Der VfGH hat das dahinterliegende öffentliche Interesse bei seinen Überlegungen ins Zentrum gestellt – einer Aufweichung des Apothekenvorbehalts, auch über die Hintertür des Online-Handels durch internationale Konzerne, ist eine klare Absage zu erteilen“, verweist Alexander Hartl, 2. Vizepräsident des Österreichischen Apothekerverbands, auf die bestehende rechtliche Lage.

Österreichischer Apothekerverband
Mag. Ralph Luger
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E-Mail: ralph.luger@apothekerverband.at

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