
Fürlinger/Grüner: Maßnahmen gegen Missbrauch bei Besitzstörung schaffen Rechtssicherheit und Klarheit
Befristete Öffnung von Instanzenzug an OGH soll für Leitentscheidungen sorgen
„Mit dem heutigen Beschluss setzen wir einen wichtigen Schritt, um Missbrauch bei Besitzstörungsklagen und Abmahnungen effektiv zu bekämpfen. Wir schaffen so mehr Rechtssicherheit und schützen Betroffene vor ungerechtfertigten Forderungen“, betonen ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger und ÖVP-Abgeordneter Jakob Grüner, beide Rechtsanwälte, anlässlich der Sitzung des Justizausschusses. Der Gesetzesentwurf trage auch dem Regierungsprogramm Rechnung, das konkrete Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch beinhaltet.
In den vergangenen Jahren sei es immer häufiger dazu gekommen, dass Besitzstörungsklagen bzw. deren Androhung als Druckmittel eingesetzt worden sind – viele Betroffene seien dann aufgrund einer angeblichen Besitzstörung durch ihr Kraftfahrzeug mit Klagsdrohungen konfrontiert gewesen, so Fürlinger. Der ÖVP-Justizsprecher weiter: „Aus Unsicherheit und Angst vor hohen Verfahrenskosten wurden Forderungen, oft in Höhe mehrerer hundert Euro, außergerichtlich bezahlt. Und das, obwohl diese Forderungen oft ungerechtfertigt waren. Das ändern wir jetzt.“ Um die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen, wird künftig der Instanzenzug bis hin zum Obersten Gerichtshof geöffnet – auf fünf Jahre befristet, um Leitentscheidungen des OGH zu ermöglichen. „Denn das ist aufgrund der unterschiedlichen landesgerichtlichen Entscheidungen notwendig, um Unsicherheiten zu beseitigen, für Klarheit zu sorgen und den Missbrauch bei Besitzstörungsklagen einzudämmen“, sagt Fürlinger.
Grüner ergänzt: „Ein weiterer elementarer Punkt ist die Senkung der Kosten für Verfahren. Diese werden durch Änderungen im Gerichtsgebührenrecht und im rechtsanwaltlichen Kostenrecht deutlich reduziert. Damit wird das Risiko hoher Verfahrenskosten minimiert, der Rechtsweg risikoärmer und ungerechtfertigten außergerichtlichen Forderungen vorgebeugt.“ Dies erfolge im Sinne einer höheren Verfahrenseffizienz und im Interesse des Schutzes von Betroffenen – denn im Jahr werden rund 6.000 Besitzstörungsklagen eingebracht, wovon es sich bei der Mehrzahl um Fälle mit Kraftfahrzeugen handelt.
Abschließend verweisen beide ÖVP-Mandatare auf die Ausschussfeststellung im Rahmen der heute erfolgten Beschlussfassung: „Es wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit durch OGH-Leitentscheidungen und die Verbesserung des Wissens rund um Recht und Unrecht für uns prioritär sind. Außerdem wurde klargestellt, dass kurzfristiges Anhalten, Befahren oder Wenden keine Störungshandlungen darstellen.“
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