Nationalrat: Grüne fordern Zuverdienstmöglichkeiten für arbeitslose Kulturschaffende

Fristsetzungsantrag nach Kurzdebatte abgelehnt

Mit einem Entschließungsantrag haben sich die Grünen bereits im Mai dafür eingesetzt, dass arbeitslose Kulturtätige weiterhin einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können, ohne das Arbeitslosengeld zu verlieren. In der heutigen Nationalratssitzung pochten sie erneut auf ihre Forderung. Sie wollten dem Kulturausschuss, der den Antrag im Juni vertagt hatte, eine Frist bis 11. Dezember 2025 setzen. Das Zuverdienstverbot sei ein „unsozialer Pfusch“ und müsse schnellstens geändert werden, sagte Markus Koza (Grüne). Der Fristsetzungsantrag blieb nach einer Kurzen Debatte aber in der Minderheit.

GRÜNE: REGIERUNG HAT SOZIALEN KOMPASS VERLOREN

Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 hat der Nationalrat vor dem Sommer deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Ab 2026 dürfen Betroffene nur noch in Ausnahmefällen zu den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung dazuverdienen. Die Grünen wollen mit ihrem Antrag eine solche Ausnahme für Kulturschaffende erwirken. Beschäftigungsverhältnisse, die in Verbindung mit künstlerischer Tätigkeit stehen und nicht länger als fünf Tage dauern oder eine geringfügige Lehrtätigkeit betreffen, sollen demnach vom Verbot der geringfügigen Erwerbstätigkeit in den ersten 100 Tagen des Bezugs von Arbeitslosengeld ausgenommen werden.

Markus Koza (Grüne) führte an, dass in der Kulturbranche projektbezogene Stellen sehr häufig seien. Dazwischen sei es kaum vermeidbar, sich beim AMS anzumelden. Das Zuverdienstverbot würde dazu führen, dass kurze Dienstverhältnisse gar nicht mehr angenommen werden können und Betroffene länger arbeitslos bleiben. Die Regierung solle es daher dringend überdenken oder zumindest Ausnahmen schaffen, forderte er. Diese brauche es auch für Personen in der Wissenschaft und Lehre, für Alleinerzieherinnen und für Menschen in einem Entschuldungsverfahren. Das Zuverdienstverbot sei praxisfremd, nehme keine Rücksicht auf spezifische Berufsgruppen und dort typische Erwerbsverläufe, verursache unnötige soziale Härten und werde auch kaum die erhofften Einsparungen bringen, zeigte Koza sich überzeugt.

Wie Koza warf auch Leonore Gewessler (Grüne) der Regierung vor, ihren sozialen Kompass verloren zu haben. Die Regierung gefährde die Existenz und Zukunft der Menschen in der Kultur- und Wissenschaftsbranche, lautete ihr Vorwurf. Der Antrag der Grünen biete die Möglichkeit, heute bereits einen Teil des Fehlers zu korrigieren. In der morgigen Nationalratssitzung werde im Sozialblock über einen weitergehenden Antrag diskutiert.

KOALITION VERWEIST AUF ARBEIT AN LÖSUNG

Auf die morgige Debatte verwies auch Michael Hammer (ÖVP). Dort gebe es die Gelegenheit, über das gesamte Thema zu diskutieren. Er führte an, dass die ÖVP grundsätzlich für eine soziale Absicherung sei, diese müsse aber missbrauchssicher und treffsicher sein. Es sei nicht intendiert, dass Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, unbeschränkt dazuverdienen dürfen. Denn sonst fehle der Anreiz, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen. Es könne nicht sein, dass das Arbeitslosengeld für Kulturschaffende, die dauerhaft nur geringfügig oder projektbezogen beschäftigt sind, die dauerhafte Absicherung sei, so Hammer. Es brauche aber arbeits- und sozialrechtliche Absicherungen, an denen gearbeitet werde. Den Antrag der Grünen fand Hammer überschießend.

Katrin Auer (SPÖ) hingegen bezeichnete den Antrag als „sympathisch“, weil er von den Lebensrealitäten der Betroffenen ausgehe. Das Erwerbsleben von Personen in Kunst und Kultur unterscheide sich von klassischen Erwerbsbiografien. Atypische Beschäftigungen, also Anstellungen, die nicht unbefristet und nicht Vollzeit sind, seien die Norm. Daran seien aber nicht die Kulturschaffenden Schuld. Vielmehr sei die Branche so strukturiert. Auer versicherte, dass das Sozialministerium und das Kunst- und Kulturressort seit Monaten im Hintergrund intensiv an möglichen Lösungen arbeiten. Bisher sei aber keine gefunden worden. Das Verständnis für die Thematik und ihre Dringlichkeit bestehe, betonte die Abgeordnete.

Auch Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) wies auf die besonderen Bedingungen hin, unter denen Kunst und Kultur in Österreich entstehen. Die Regierung habe die Verantwortung, diese Erwerbsrealitäten ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Sie müsse aber auch die Budgetrealität berücksichtigen. Die zentrale Frage müsse sein, wie langfristig gute Rahmenbedingungen für künstlerisches Arbeiten geschaffen werden können. Denn Ausnahmeregelungen seien keine gute Basis für die Zukunft, so Auinger-Oberzaucher.

FPÖ GEGEN AUSNAHMEN NUR FÜR KULTURSCHAFFENDE

Von der FPÖ verwies Dagmar Belakowitsch (FPÖ) auf einen gesamtändernden Abänderungsantrag, den die Grünen im Sozialausschuss eingebracht haben, mit dem sie die Ausnahmen vom Zuverdienstverbot beim Arbeitslosengeld ausweiten wollten. Dem hätten auch die Freiheitlichen zugestimmt. Im vorliegenden Fristsetzungsantrag seien aber nur Kunstschaffende enthalten, kritisierte Belakowitsch. Sie wolle nicht eine kleine Personengruppe herauspicken und sei daher nicht bereit, dem Antrag zuzustimmen. Die morgige Debatte werde die Gelegenheit für eine ausführlichere Diskussion bieten. Die Ausnahmeregelungen großzügiger zu betrachten, hielt Belakowitsch für sinnvoll. Leider sei nicht davon auszugehen, dass die Regierung sich in der Frage bewege, meinte sie. (Fortsetzung Nationalrat) kar

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